Auslegungshilfe für die Anwendung SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
Die Auslegungshilfe für die Anwendung SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung soll eine berlinweit einheitliche Vollzugspraxis sicherstellen.Unterstützung für Berliner Unternehmen in der Corona-Krise
Beantragung nur online!!! über die IBB