Sachmittel für „Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften“ (FEIN)

Mittel aus dem Fördertopf Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN) können im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ab Frühjahr 2024 beantragt werden.

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, die in Eigenleistung erbracht werden (zum Beispiel Farben für Renovierungen, Pflanzungen) und die sich auf Einrichtungen und Anlagen des Bezirks beziehen wie Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Sportanlagen oder Grünanlagen.
Die maximale Fördersumme je Projekt beträgt 3.500 Euro.

  • I. Antragsberechtigte Personen

    Antragsberechtigt sind Personen, die im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wohnen oder Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Wirkung der geförderten Maßnahmen muss sich im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf entfalten.

    Ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit von juristischen Personen ist erforderlich.

  • II. Zweck und Höhe der Förderung

    Gefördert werden Sachausgaben, (z. B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen) für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung der öffentlichen Infrastruktur, die in Eigenleistung erbracht werden und die sich auf Einrichtungen und Anlagen des Bezirks beziehen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenfreizeiteinrichtungen, Sport- und Grünanlagen, sowie auf öffentliche und öffentlich zugängliche Orte und Einrichtungen im Bezirk beziehen.

    Förderfähig sind nur tatsächlich geleistete Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachleistungen und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen.
    Die maximale Fördersumme je Projekt beträgt 3.500 Euro.
    Nicht förderfähig sind pauschale Aufwandsentschädigungen und Regiekosten.

  • III. Ablauf

    1. Antragstellung
    Anträge für Projekte in Charlottenburg-Wilmersdorf können mit dem entsprechenden Antragsformular (siehe unter Downloads) bis zum 28.02.2023 beim

    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    Abt. Finanzen, Personal und Wirtschaftsförderung
    BzBm SPK 5
    Goslaer Ufer 35-39
    10589 Berlin

    oder per E-Mail unter FEIN-Mittel@charlottenburg-wilmersdorf.de eingereicht werden.
    Anträge, die nach dem 28.02.2023 eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

    Dem Antrag ist eine detaillierte Übersicht der veranschlagten Kosten beizufügen. Er ist mit einer eigenhändigen Unterschrift oder einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu versehen.

    2. Genehmigung
    Nach Prüfung der Anträge wird ein Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid erstellt. Die Entscheidung, ob einem Antrag stattgegeben wird, trifft das Bezirksamt und richtet sich nach der Zweckmäßigkeit der beantragten Maßnahme im Sinne des FEIN-Programms und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Es entsteht zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung. Erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids darf mit der Maßnahme begonnen werden.

    Ausgaben, die vor Beginn des im Bescheids genannten Durchführungszeitraums entstehen, können nicht erstattet werden.

    3. Verwendungsprüfung
    Alle Ausgaben sind in Vorleistung zu erbringen. Bis zum 31.10.2023 ist die Abrechnung der Maßnahme inklusive aller Belege über die geleisteten Ausgaben und einer Inventarliste beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einzureichen. Die Ausgaben werden hinsichtlich ihrer Zweckentsprechung geprüft. Alle zuwendungsfähigen Ausgaben werden dann erstattet. Das Formular zum Verwendungsnachweis und die Inventarliste können hier unter “Downloads” heruntergeladen werden.

  • IV. Hinweise zur Förderung

    Weitere Informationen zum FEIN-Programm finden sich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

    Öffentliche Gelder sind grundsätzlich wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Es sind nur Sachausgaben im Sinne des FEIN-Programms zulässig. Aufwandsentschädigungen, Taxi- oder KFZ-Fahrten, Telefonkosten oder ähnliches sind im Regelfall nicht förderfähig.

    Die Fördersumme ist auf maximal 3.500 Euro begrenzt und wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Das heißt, dass nur die Ausgaben gefördert werden, die nicht durch Eigenmittel finanziert werden können. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendung ist nicht möglich.
    Ausgaben, die vor Beginn des im Bescheids genannten Durchführungszeitraums entstehen, können nicht erstattet werden.

    Maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Landeshaushaltsordnung, im Besonderen § 7, § 23 und § 44 inklusive der Ausführungsvorschriften und Nebenbestimmungen zur Projektförderung.

  • V. Datenschutz

    Der Schutz personenbezogener Daten ist uns wichtig. Beachten Sie bitte daher die nachfolgenden Informationen.

    Die Antragstellung kann auf dem Postweg oder elektronisch über das Postfach FEIN-Mittel@charlottenburg-wilmersdorf.de erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein nicht verschlüsseltes Postfach.

    Ihre personenbezogenen Daten, die Sie übermittelt haben, werden zur Bearbeitung von Anträgen auf Sachmittel zur Förderung des freiwilligen Engagements in Nachbarschaften (FEIN-Einzelmaßnahmen) verarbeitet.
    Dabei handelt es sich insbesondere um
    Kontakt-, Anschrifts- und Bankverbindungsdaten. Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

    Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle:

    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    Sozialraumorientierte Planungskoordination
    Goslaer Ufer 35-39
    10589 Berlin

    Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung:

    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) sowie §§23 und 44 Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO).

    Alle Daten werden vertraulich behandelt. Empfänger der Daten sind nur die mit der Antragsbearbeitung betrauten Personen, sowie die der Wirtschafts- und Rechnungsstelle des Bezirksamts.

    Im Rahmen der Berichterstattung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen kann zudem eine Datenübermittlung aller bewilligten Anträge erfolgen.

    Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Daten werden ab Antragstellung/Interessenbekundung bis zum Ende des Verfahrens, sowie anschließend bis zum Ablauf der (haushaltsrechtlichen) Aufbewahrungsfrist von maximal 5 Jahren gespeichert.

    Die Aufbewahrungsfrist beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Verfahren endgültig abgeschlossen wurde.

    Rechte betroffener Personen:

    Die Datenverarbeitung beruht auf Ihrer Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). In dem Fall kann die Leistung nicht erbracht werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einzulegen. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts werden Ihre personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeitet, es sei denn, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

    Wer annimmt, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. Diese geht der Beschwerde nach und unterrichtet den Betroffenen über das Ergebnis.

    Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Friedrichstraße 219
    10969 Berlin
    Telefon: (030) 13889 – 0
    E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Downloads

  • Merkblatt FEIN Einzelmaßnahmen

    PDF-Dokument (930.7 kB)
    Dokument: BA Charlottenberg-Wilmersdorf

  • FEIN-Antrag Charlottenburg-Wilmersdorf

    PDF-Dokument (336.8 kB) - Stand: 06.01.2024
    Dokument: BA CW

  • Verwendungsnachweis FEIN CW

    PDF-Dokument (527.4 kB) - Stand: 05.03.2024

  • Inventarverzeichnis FEIN CW

    PDF-Dokument (542.1 kB) - Stand: 05.03.2024