Antragsformular 2023 Verfügungsfonds Paul-Hertz-Siedlung
Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Helfende
Важлива інформація для біженців війни з України:
des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf und des Landes Berlin
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Verfügungsfonds Paul-Hertz-Siedlung
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Was ist der Verfügungsfonds?
Mit dem Verfügungsfonds sollen kleine kiezbezogene Projekte, Ideen und Maßnahmen in der Paul-Hertz-Siedlung gefördert werden. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt somit Aktionen von Bewohner*innen oder Bewohner*innengruppen sowie lokalen Initiativen und Vereinen, die sich aktiv für den Stadtteil engagieren und an dem Ziel, das nachbarschaftliche Miteinander zu verbessern, mitwirken.
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Von wem und wo können Anträge gestellt werden?
Anwohner, Anwohnerinitiativen, gesellschaftliche Gruppen und Vereine – sowie in Kooperation mit diesen – Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aus der Paul-Hertz-Siedlung, die nicht gewinnorientiert arbeiten können Anträge stellen. Wenn die Wirkung in der Paul-Hertz-Siedlung liegt, kann der/ die Antragsteller*in auch außerhalb der Paul-Hertz-Siedlung wohnhaft sein.
Die Anträge sind über das Antragsformular, welches auf dieser Seite heruntergeladen werden kann beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zu stellen.
Das vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular kann per Post anBezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
OE SPK
BzBm SPK 5
Goslaer Ufer 35-39
10589 Berlinoder der Scan des Originals per E-Mail an
SPK@charlottenburg-wilmersdorf.degeschickt werden.
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Wofür und in welcher Höhe können Anträge gestellt werden?
Grundsätzlich muss bei allen Anträgen der Nutzen für die Paul-Hertz-Siedlung erkennbar sein. Gefördert werden kleine Projekte in der Paul-Hertz-Siedlung bis zu einer Höhe von maximal 3.000 Euro mit folgenden Zielen:
• Nachbarschaftliches Miteinander verbessern,
• Freiwilliges Engagement stärken,
• Integration ermöglichen,
• Kinder und Jugendliche fördern,
• Attraktivität des öffentlichen Raumes verbessern,
• Beteiligung, Vernetzung und Kooperation ausbauen.Folgende Maßnahmen können nicht gefördert werden:
• Regelangebote von Einrichtungen,
• laufende Betriebs- und Sachkosten von Initiativen/Gruppen,
• reguläre Personalkosten,
• Kosten, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme stehen,
• Maßnahmen, die nicht langfristig erkennbar wirken -
Was ist zu beachten?
Neben der Beschreibung der Inhalte müssen Sie im Antrag auch darlegen, welche Ausgaben für das Projekt voraussichtlich anfallen. Das Projekt muss innerhalb der Paul-Hertz-Siedlung durchgeführt werden und auch dort seine Wirkung entfalten. Es darf nicht gewinnorientiert ausgerichtet sein. Kooperationen und Partnerschaften, Zusammenschlüsse und Vernetzungen sind ausdrücklich erwünscht.
Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben per Mail oder postalisch eingereicht werden. Er muss den oben genannten Kriterien entsprechen, um berücksichtigt zu werden.
Die Bearbeitung der Anträge kann erst abgeschlossen werden, wenn der Haushalt des Landes Berlin beschlossen worden ist und dem Bezirk die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Erst dann erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheides dürfen die Maßnahmen nicht begonnen werden, andernfalls können sie nicht gefördert werden.
Wurde Ihnen der Förderbetrag ausbezahlt, ist dieser innerhalb der darauf folgenden zwei Monate zu verausgaben. In dieser Zeit nicht verausgabte Mittel, sind unverzüglich zurück zu überweisen.
Das Projekt endet mit dem 31.12.2022; eine Anschlussförderung ist nicht vorgesehen. Im Anschluss ist das Projekt abzurechnen. Dazu ist ein Sachbericht und ein Verwendungsnachweis über die verausgabten Mittel bis zum 31.01.2023 einzureichen. Dafür notwendige Dokumente erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid. Die von Ihnen getätigten Ausgaben werden hinsichtlich ihrer Zweckentsprechung geprüft. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind zu erstatten.
Die Förderung findet vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Finanzmittel statt; es entsteht zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Mit Antragstellung verpflichten Sie sich zur Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt bezüglich der von Ihnen geplanten Maßnahme.
Bitte beachten Sie auch die Datenschutzbestimmungen im Antragsformular. Geförderte Maßnahmen oder Projekte möchten wir möglicher Weise auf der Website veröffentlichen oder zum Beispiel anderen Akteur*innen zur Kenntnis geben.
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Datenschutzinformationen
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns wichtig. Beachten Sie bitte daher die nachfolgenden Informationen.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg oder elektronisch über das Postfach SPK@charlottenburg-wilmersdorf.de erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein nicht verschlüsseltes Postfach.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie übermittelt haben, werden zur Bearbeitung der Anträge verarbeitet.
Dabei handelt es sich insbesondere um
Kontakt-, Anschrifts- und Bankverbindungsdaten. Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Sozialraumorientierte Planungskoordination
Goslaer Ufer 35-39
10589 BerlinRechtsgrundlage für die Datenverarbeitung:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) sowie §§23 und 44 Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO).
Alle Daten werden vertraulich behandelt. Empfänger der Daten sind nur die mit der Antragsbearbeitung betrauten Personen, sowie die der Wirtschafts- und Rechnungsstelle des Bezirksamts.
Im Rahmen der Berichterstattung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen kann zudem eine Datenübermittlung erfolgen.
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Daten werden ab Antragstellung/Interessenbekundung bis zum Ende des Verfahrens, sowie anschließend bis zum Ablauf der (haushaltsrechtlichen) Aufbewahrungsfrist von maximal 5 Jahren gespeichert.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Verfahren endgültig abgeschlossen wurde.
Rechte betroffener Personen:
Die Datenverarbeitung beruht auf Ihrer Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). In dem Fall kann die Leistung nicht erbracht werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einzulegen. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts werden Ihre personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeitet, es sei denn, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Wer annimmt, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. Diese geht der Beschwerde nach und unterrichtet den Betroffenen über das Ergebnis.
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstraße 219
10969 Berlin
Telefon: (030) 13889 – 0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Downloads
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Antragsformular 2023 Verfügungsfonds Paul-Hertz-Siedlung
PDF-Dokument (482.4 kB) - Stand: 06.01.2023
Dokument: BA CW -
Hinweise zur Antragstellung
PDF-Dokument (404.3 kB) - Stand: 27.06.2022
Dokument: BA CW
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- Fax: (030) 9029-12285
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