Patientenfürsprecher*innen

Mann und Notar im Krankenhaus

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Nach § 30 Berliner Landeskrankenhausgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für jedes Krankenhaus eines Bezirks eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher. Sie arbeiten unabhängig von Krankenhausbetrieb und Krankenhausleitung.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den in den bezirklichen Krankenhäusern tätigen Patientenfürsprecher*innen, welche der BVV jährlich über ihre Arbeit Bericht erstatten. Diese werden gemäß § 30 Landeskrankenhausgesetz im Internet veröffentlicht und sind unter dem Namen des jeweiligen Krankenhauses zu finden.

Aufgabenkreis

Patientenfürsprecher*innen nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Fürsprecher*innen handeln unabhängig und unterliegen der Schweigepflicht.

Ihre Aufgaben bestehen u.a. darin, Patient*innen bei Beschwerden über die Versorgung in der Klinik zur Seite zu stehen, deren Anliegen gegenüber den Verantwortlichen zu vertreten und möglichst vermittelnd zu klären.

Dazu gehören:
  • Information und Beratung von Patient*innen
  • Telefonische und persönliche Erreichbarkeit
  • Prüfung von Beschwerden
  • Unterstützung bei der Klärung von Problemen
  • Weitergabe von Anregungen und Hinweisen
  • Berichtspflicht gegenüber dem zuständigen Bezirk

Von den Patientenfürsprecher*innen werden unter anderem Engagement, Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen, selbstbewusstes und konfliktfähiges Auftreten, aktives Zugehen auf die Patient*innen sowie Kenntnisse von Beschwerdewegen erwartet; ebenso sind Computerkenntnisse, Bereitschaft zur Fortbildung sowie Erreichbarkeit und regelmäßige Präsenz in den Häusern unabdingbar.

Patientenfürsprecher*innen in psychiatrischen Krankenhäusern oder entsprechenden Abteilungen einer Klinik unterstützen darüber hinaus die Krankenhäuser durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge, insbesondere hinsichtlich des therapeutischen Klimas. Sie helfen bei der Eingliederung der Patient*innen nach der Entlassung und bei der Aufklärung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen.

Für die Beratung und Information von Migrant*innen sind interkulturelle Kompetenz und entsprechende Sprachkenntnisse von Vorteil.

Die aktuellen Kontaktdaten der Patientenfürsprecher*innen finden Sie auf der Internetseite.

Weitere Informationen zum Amt des Patientenfürsprechers finden Sie hier:

Medienberichte

  • Zeitungsartikel Tagesspiegel - Zwei Patientenfürsprecherinnen erzählen von Erfahrungen

    PDF-Dokument (541.2 kB)

Berichte der Patientenfürsprecher*innen