Das Land Berlin hat sich das Ziel gesetzt, die Lebensqualität in den Quartieren und die Verkehrssicherheit wesentlich zu verbessern. Dafür muss der öffentliche Raum besser im Sinne der dort wohnenden und flanierenden Menschen genutzt werden. Für die City West mit ihrem großen Bestand an gewerblichen Nutzungen ist auch die Situation für den Liefer- und Ladeverkehr zu verbessern, denn die Gewerbetreibenden sind darauf oft angewiesen und die ständig in zweiter Reihe stehenden Lieferfahrzeuge sind aufgrund der dadurch erschwerten Übersicht über den Straßenraum eine erhebliche Gefahrenquelle. Die Parkraumbewirtschaftung ist ein wesentlicher Baustein zur Erreichung dieser Ziele.
Durch die Parkraumbewirtschaftung erhalten Anwohnende und kurzzeitig das Quartier aufsuchende Menschen eine deutliche Bevorzugung gegenüber den „ortsfremden Dauerparkenden“.
Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist bereits Bestandteil verschiedener Planwerke, wie dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 und der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Berlin aus dem Jahr 2019. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde gerichtlich in einem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Berlin bestätigt, um die Stickstoffoxid-Belastung der Luft in der Innenstadt zu reduzieren. Die verkehrsrechtliche Begründung für die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung ist die Vorhaltung und effiziente Nutzung des Parkraums für die Wohnfunktion und die Erreichbarkeit des Handels und Gewerbes. Darüber hinaus soll die Verkehrsmittelwahl zugunsten des Umweltverbundes beeinflusst und die Parkraumnachfrage zeitlich und räumlich gesteuert werden, um städtebaulich sensible Bereiche zu entlasten.
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden bereits etwa 54 Prozent der Flächen innerhalb des S-Bahn-Rings bewirtschaftet. Die hier untersuchte Ausweitung betrifft den bislang nicht bewirtschafteten Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings sowie die Bereiche zwischen S-Bahn-Ring und Autobahn 100 dort, wo Autobahn und S-Bahn nicht parallel verlaufen.
Die im folgenden dargestellte Studie belegt, das die verkehrsrechtliche Begründung für die Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung gegeben ist. Das Bezirksamt hat deshalb die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in weiteren 21 Zonen beschlossen. Wir werden die dafür notwendigen baulichen und verkehrsbehördlichen Maßnahmen nutzen, um möglichst zeitlich parallel auch die dadurch möglich werdenden Spielräume für weitere Verbesserungen im öffentlichen Raum zu nutzen. Insbesondere wollen wir Querungshilfen über Straßen, zusätzliche Fahrradabstellanlagen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen umsetzen sowie die Schulwegsicherheit erhöhen.