Bebauungsplan VII-56

für das Gelände zwischen
Schafgraben – Spree, Bezirksgrenze, Straße des 17. Juni 102/108, Englische Straße 5-20
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Der Bebauungsplan VII-56 ist vollständig aufgehoben durch den Bebauungsplan VII-183 und Bebauungsplan VII-280.

  • Bebauungsplan VII-56

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.6 MB)

  • Bebauungsplan VII-56 Begründung

    PDF-Dokument (141.5 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Zulässig sind im Rahmen der Zweckbestimmung bauliche Anlagen aller Art, die
    a) innerhalb der Fläche A keine erheblichen Störungen und
    b) innerhalb der Fläche B keine Störungen hervorrufen, die für die Wohnbebauung unzumutbar sind.
  2. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten.
  3. Der vorhandene Baumbestand darf nur mit Zustimmung des Gartenbauamtes verändert werden.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes, die Anordnung der privaten Straßen, Wege und Wageneinstellplätze sind nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.