Zu diesem Aufgabenbereich gehören alle Vermessungen, die bauordnungsrechtlich erforderlich sind, dem Vollzug der Bauleitplanung dienen oder im Zusammenhang mit Bauvorhaben durchzuführen sind.
Dazu gehören Bestandsaufmessungen als Planungsgrundlage für ein Neubau- oder Umbauprojekt. Dabei werden alle planungs- und genehmigungsrelevanten Gegebenheiten (wie in § 3 der Bauverfahrensverordnung aufgelistet) in der Umgebung des Bauvorhabens messtechnisch erfasst und in einem Lageplan als Bauplanungsunterlage (BPU) dargestellt.
Mit der Eintragung des Neubauprojektes und den Berechnungen zur Ausnutzung des Grundstücks wird der Lageplan dann zum Bestandteil der Bauvorlagen.
Während der verschiedenen Bauphasen sind begleitende Vermessungsarbeiten wie Grob- und Feinabsteckungen von Bauachsen, erforderliche Höhenatteste und Bescheinigungen über die Einhaltung von Grenzabständen, Straßenbegrenzungslinien und Baugrenzen auszuführen.
Für die Erstellung von Bebauungsplänen sind örtliche Vermessungen erforderlich, um den Grunddatenbestand aus der Automatisierten Liegenschaftskarte mit notwendigen Ergänzungen wie der Lage von geschützten Bäumen, Höhenangaben und anderen topografischen Gegebenheiten anzureichern.
Während einige Arbeiten, wie die Herstellung von Lageplänen als Bauvorlage und die Bescheinigungen über die Einhaltung von Grenzen und Straßenbegrenzungslinien nur von ÖbVI durchgeführt werden dürfen, können andere, mehr technische Vermessungsarbeiten auch von anderen Vermessungsbüros durchgeführt werden.
Die bezirklichen Vermessungsämter sind auch hier wieder nur bei Bauvorhaben des Bezirkes, aber nicht für private Auftraggeber tätig.