Informationen zum Seniorenmitwirkungsgesetz

Was wird gewählt?

Die Vorschlagslisten zur Berufung in die bezirkliche Seniorenvertretung

Rechtliche Grundlage:

BerlSenG GVBl. F. Berlin, Nr. 19, S. 458 v. 03.06.2006, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.07.2016, GVBl. S 451 mit Wirkung vom 04.08.2016

Ziel des Gesetzes:

Ziel des Gesetzes ist es, die aktive Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben zu fördern, die Erfahrungen und Fähigkeiten zu nutzen, die Beziehungen zwischen den Generationen zu verbessern, die Solidargemeinschaft weiterzuentwickeln sowie den Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung unter aktiver Eigenbeteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren zu gewährleisten.

Anzahl der Wahlberechtigten:

ca. 892.000 Seniorinnen und Senioren, die im Land Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und am 31.03.2017 das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Wann wird gewählt?

Die Wahlen der Vorschlagslisten sowie die Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen sollen in einem Zeitraum von sechs Monaten nach den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung abgeschlossen sein (BerlSenG § 4 a (7)).

Wie wird gewählt?

Wahlberechtigte erhalten einen Stimmzettel mit allen Kandidatinnen und Kandidaten. Die Wählerinnen und Wähler haben das Recht, bis zu zehn Stimmen abzugeben. Jede Kandidatin und jeder Kandidat darf nur einmal gewählt werden.

Berufung in die bezirkliche Seniorenvertretung:

Das zuständige Mitglied des Bezirksamts soll in der Reihenfolge diejenige Bewerberin oder denjenigen Bewerber berufen, die oder der die meisten Stimmen auf sich vereint hat (BerlSenG § 4 a (6)). Die bezirklichen Seniorenvertretungen bestehen im Regelfall aus 17 Mitgliedern.

Aufgaben der bezirklichen Seniorenvertretungen (BerlSenG § 4):

Die bezirklichen Seniorenvertretungen nehmen die Interessen der Seniorinnen und Senioren in den Bezirken wahr und verstärken die gesellschaftliche Teilhabe und die Einbindung und Mitwirkung älterer Menschen in allen Lebensbereichen. Sie sind Mittler zwischen älteren Bürgerinnen und Bürgern und Bezirksamt sowie anderen Behörden, Institutionen und Einrichtungen.
Die bezirklichen Seniorenvertretungen sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

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