Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Helfende

Українська - Ukrainian Важлива інформація для біженців війни з України:

des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf und des Landes Berlin

Berlin spart Energie

Tipps zum Energiesparen, Maßnahmen des Senats und aktuelle Entwicklungen

Amt für Ausbildungsförderung in Italien

Auszubildende, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise in Italien, Vatikanstadt oder San Marino verbringen, können vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unter bestimmten Voraussetzungen Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

Zuständigkeiten nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens

Sachbearbeiter/in Anfangsbuchstaben (Nachnamen) Telefon (030)
Frau Bänsch A – J 9029-13473
Frau Tegge K – N 9029-13478
Frau Helm O – Z 9029-13475

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Sofern Unterlagen nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, ist stets eine Übersetzung beizufügen. Diese können Sie selbst verfassen, es wird keine Beglaubigung benötigt.

  • Bestätigung über die Teilnahme an einem Austausch- oder Kooperationsprogramm (zum Beispiel ERASMUS)
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG
  • Formblatt 1 Antrag auf Ausbildungsförderung

    PDF-Dokument (557.2 kB)

  • Formblatt 3 Einkommenserklärung der Eltern oder des Ehepartners

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Formblatt 5 Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

    PDF-Dokument (257.9 kB)

  • Formblatt 6 Ausbildung im Ausland Zusatzblatt

    PDF-Dokument (359.8 kB)

Erläuterungen zu den einzureichenden Unterlagen

zu Formblatt 1
  • Beachten Sie, dass zu einigen Angaben weitere Belege benötigt werden, zum Beispiel, wenn Sie Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen und wenn Sie Einkommen oder Vermögen haben.
zu Formblatt 3
  • Wenn Sie bisher elternunabhängige Förderung erhielten, brauchen Sie das Formblatt 3 nicht einreichen, übersenden Sie aber eine Kopie Ihres letzten BAföG-Bescheids.
  • Der BWZ beginnt (wenn der Antrag bis dahin vorliegt) mit der Aufnahme Ihrer Auslandsausbildung. Wenn diese zum Beispiel im Jahr 2005 beginnt, sind auf der zweiten Seite des Formblatts 3 die Verhältnisse im Kalenderjahr 2003 anzugeben.
  • Als Einkommensnachweise der Eltern zählen der Einkommensteuerbescheid und ggf. die Rentenbescheide. Wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt, bitte eine Kopie der Lohnsteuerkarte einreichen oder (bei Selbständigen) eine Erklärung des Steuerberaters.
  • Lohnersatzleistungen müssen gesondert nachgewiesen werden, z.B. durch Vorlage der Entgeltbescheinigungen.
  • Wenn Sie Geschwister haben, reichen Sie bitte aktuelle Ausbildungsnachweise ein.
  • Wenn Ihren Eltern im Einkommensteuerbescheid ein Pauschbetrag für eine schwerbehinderte Person gewährt wird, übersenden Sie eine Kopie des Schwerbehindertenausweis.
zu Formblatt 5
  • Wenn Sie das Formblatt 5 (nach dem Ende Ihres Grundstudiums) beim Inlandsamt vorgelegt haben, brauchen Sie dieses nicht einreichen.
  • Andernfalls reichen Sie das Formblatt 5 für das Ende des letzten Semesters vor dem Auslandsaufenthalt ein.
zu Formblatt 6
  • Tragen Sie bitte den Vorlesungszeitraum der italienischen Ausbildungsstätte ohne die Zeiten etwaiger Sprachkurse ein.
  • Ausbildungshilfen (zum Beispiel Stipendien) sind zu belegen.
  • Studiengebühren sind durch Einreichung der Zahlungsquittungen zu belegen. Diese können auch nach der Antragstellung nachgereicht werden.
  • Praktikanten müssen den mittleren Teil der zweiten Seite von der inländischen Ausbildungsstätte ausfüllen lassen und eine Kopie des Praktikumsvertrag einreichen.
zum Austauschprogramm
  • Reichen Sie bitte eine Bestätigung ein, aus der der Zeitraum der Förderung ersichtlich ist.
  • Wenn Sie nicht im Rahmen eines Austauschprogramms in Italien studieren, kann eine Förderung erst bewilligt werden, wenn Sie eine Aufnahmebestätigung der italienischen Ausbildungsstätte eingereicht haben.
zur Bescheinigung nach § 9 BAföG
  • Als Student können Sie Ihre letzte Immatrikulationsbescheinigung vom Inland einreichen, wenn diese den Zusatz “Bescheinigung nach § 9 BAföG” enthält.
  • Wenn Sie Schüler sind, lassen Sie das Formlatt 2 von Ihrer inländischen Schule ausfüllen und übersenden Sie eine Aufnahmebestätigung der italienischen Schule.