Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler (Schülerbafög)

Zuständigkeit Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirkes zuständig, in dem der/die Auszubildende wohnt. Besucht der/die Auszubildende ein Kolleg, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs. Das Schülerbafögamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf ist zuständig für die Bezirke
  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Mitte
  • Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Tempelhof-Schöneberg

Hinweis
Wenn Sie Unterlagen zu Ihrem Antrag per EMail an uns senden, scannen Sie bitte jede Seite einzeln ein, damit wir die Anlagen auch ausdrucken können.

Weitere Informationen zum Schüler-BAföG

Online Antragstellung

Unter diesem Link können Sie Ihren Antrag auf Schüler-BAföG online stellen.

Zuständigkeiten nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnames

ab 22.04.2024

Sachbearbeiter/in Anfangsbuchstaben (Nachnamen) Telefon (030)
Frau Paprota A – Az 9029-13437
Frau Seifert Ba – Cz 9029-13462
Frau Schilling Da – Ez 9029-13461
Frau Yildiz Fa – Hn 9029-13498
Frau Engelmann Ho – Kiz 9029-13459
Frau Bachmann Kj – Mal 9029-13466
Frau Bagci Mam – Özg 9029-13468
Frau Firesch Özh – Salh 9029-13487
Herr Tietz Sali – Tokj 9029-13486
Frau Nowotny Tokk – Zz 9029-13492

Besucheradresse

Rathaus Charlottenburg

Rollstuhlgerecht

Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek