Eine Gewerbeanmeldung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb (außer Reisegewerbe) neu im Bezirk eröffnen – oder wenn Sie Ihren Betriebssitz aus einem anderen Bundesland nach Charlottenburg-Wilmersdorf verlegen. Den vorherigen Betriebssitz müssen Sie bei der zuständigen Behörde am alten Standort abmelden.
Dies trifft auch auf Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen zu.
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