Wichtige Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Helfende
Informationen zum Coronavirus
Hunde ohne Leine

Bild: © vvvita - Fotolia.com
Wer einen Hund in Berlin hält, muss sich an die Vorschriften und Gesetze für Hundehalter halten. Wir kümmern uns darum, dass im Sinne eines umsichtigen Miteinanders die Regeln eingehalten werden:
Leinenzwang: 1 Meter Hundeleine
In Fußgängerzonen und Straßen mit Menschenansammlungen, öffentlichen Gebäuden und Geschäftshäusern, auf Volksfesten sowie auf Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde an einer höchstens einen Meter langen Leine geführt werden.
Leinenzwang: 2 Meter Hundeleine
In öffentlichen Grünanlagen, Parks, Kanalpromenaden, in Kleingärten und auf Campingplätzen sowie in Waldflächen müssen Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Ausnahmen sind nur möglich auf Flächen, die als Auslaufgebiete gekennzeichnet sind.
Generelles Hundeverbot
Auf Kinderspielplätzen gilt ein generelles Hundeverbot. Ebenso sind Hunde in einigen Parks und Grünanlagen verboten. Und auch in viele öffentliche Gebäude und Geschäfte darf man keine Hunde mitnehmen.
Hundekot aufsammeln und entfernen
… das versteht sich von selbst!
————————————
Servicebereich Ordnungs- und Gewerbe-angelegenheiten
Sprechzeiten:
Di 09 – 13 Uhr
Do 13 – 18 Uhr
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- U7
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- Bus
-
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz

Bild: © coramax – Fotolia.com

Bild: momius / Fotolia.com