Informationen zur Allgemeinverfügung

Wie muss ich mich während der Isolierung/Quarantäne verhalten?

Enge Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv getestete Personen dürfen während der Zeit der Isolierung den Isolationsort nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Gesundheitsamtes verlassen. Sollte jedoch ein Notfall eintreten oder Gefahr im Verzug sein, ist die Isolierung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Gesundheitsamt zu unterbrechen.

Wenn zur Wohnung ein Garten, eine Terrasse oder ein Balkon gehört, darf man sich dort auch allein aufhalten. Wird während der Isolierung/Quarantäne eine SARS-CoV2-Testung durchgeführt, darf zu diesem Zweck der Isolationsort verlassen werden. Unmittelbar nach der Testung muss die Isolierung/Quarantäne jedoch fortgeführt werden.

Solange man in häuslicher Isolation ist und mit Personen in einem Haushalt lebt, die nicht in häuslicher Isolation sind, muss man darauf achten, dass man sich mit den anderen Personen nicht zur gleichen Zeit im gleichen Raum aufhält.

Während der Isolierung/Quarantäne darf kein Besuch empfangen werden. Dadurch soll eine mögliche Weiterverbreitung des Virus verhindert werden.
Das Gesundheitsamt kann in besonderen Fällen (z.B. dringenden Arztbesuchen) Ausnahmen von der Isolierung/Quarantäne aussprechen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer: 9029-16662 oder schreiben Sie eine E-Mail an hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de .

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