Informationen zur Allgemeinverfügung

Wer ist eine enge Kontaktperson?

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine Definition für den Begriff enge Kontaktperson gegeben und nennt sie Kontaktperson Grad I:

Die Kriterien für eine enge Kontaktperson sind:
  • Personen mit insgesamt mindestens 15-minütigem Gesichts- (“face-to-face”) Kontakt zu positivem Fall, z.B. Personen aus demselben Haushalt
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten von positivem Fall wie z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Anschreien
  • Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesundheitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit einer hohen Konzentration von infektiösem Aerosol im Raum ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung)
  • Medizinisches Personal ohne geeignete Schutzkleidung in einem Raum mit Kontakt zum positiven Fall
    Es soll an alle Kontaktpersonen gedacht werden, mit denen 2 Tage vor Symptombeginn eine Zusammenkunft bestand und an die Kontaktpersonen mit denen bis zum Zeitpunkt der Quarantäne Kontakt bestand. Die Kontaktpersonen müssen eines der oben aufgeführten Kriterien erfüllen. Diese sind in die Kontaktpersonenliste einzutragen und dem Gesundheitsamt zu übermitteln.

Waren bei dem positiv Getesteten keine Symptome, ist genauso zu verfahren und die Rückverfolgung der Kontaktpersonen ab Abstrichdatum für 2 Tage zurückzurechnen (RKI. Stand 19.10.).

Falls die Kontaktperson früher bereits selbst ein laborbestätigter Fall war, ist keine Quarantäne erforderlich. Eine Selbstbeobachtung im Hinblick auf Symptome ist angeraten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des RKI

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