Informationen zur Allgemeinverfügung

Ich bin positiv auf das Coronavirus getestet, was muss ich tun?

Sollte ein Schnell- oder Selbsttest auf SARS-CoV-2 positiv ausfallen, muss dieses Ergebnis durch einen PCR-Test überprüft werden. Ein zusätzlicher Schnelltest ist hierfür nicht geeignet. Es muss ein PCR-Test zum Beispiel durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder durch Mitarbeitende in einer Teststelle durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass sich jede Person selbst isolieren muss, die ein positives Testergebnis durch einen Schnell- oder Selbsttestergebnis erhält. Solange kein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich für 14 Tage in Isolation begeben. Das Infektionsschutzgesetz und die Allgemeinverfügung sind hierfür die Grundlage. Ist das PCR-Testergebnis negativ, darf die Isolierung aufgehoben werden.
Bestätigt sich das positive Ergebnis in der PCR, wird die Isolierung fortgeführt. Das Gesundheitsamt sollte außerdem über die positive Testung informiert werden (z.B. per E-Mail an hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de ).

Die Isolierung beginnt bei Patienten mit Symptomen ab dem Tag der ersten Krankheitszeichen und dauert 14 Tage. Für Patienten ohne Symptome beginnt die Isolierung ab dem Tag der Abstrichentnahme und dauert ebenfalls 14 Tage.

Vor Beendigung der Quarantäne müssen 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen. Ist dies nicht der Fall, ist vor Beendigung der Quarantäne das Gesundheitsamt zu kontaktieren (030/9029-16662). Ferner kann die Quarantäne nach aktueller SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erst bei Vorliegen eines negativen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests oder einer PCR-Testung am Ende der Quarantänezeit beendet werden.

Das Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf erfährt von Ihrem positiven Ergebnis auch durch die Labormeldung bzw. Meldung des behandelnden Arztes und wird versuchen, Sie in den nächsten Tagen anzurufen. Bitte stellen Sie in der Zwischenzeit eine Liste von Ihren engen Kontaktpersonen zusammen und informieren Sie diese parallel dazu zeitnah über ihr positives Testergebnis. Das Gesundheitsamt benötigt den vollständigen Namen, Adresse, Telefonnummer (vorzugsweise Handynummer) und ggf. E-Mail-Adresse der engen Kontaktpersonen. Die Liste ist unter Nennung Ihres Namens an hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de zu senden.

  • Kontaktpersonen-Liste

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Es muss der Name, die Adresse, der E-mail-Kontakt und eine erreichbare Telefonnummer aufgeschrieben werden. Die Liste ist unter Nennung Ihres Namens an hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de zu senden.

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