Informationen zur Allgemeinverfügung

Ich habe den Verdacht, an Corona erkrankt zu sein, was muss ich zu tun?

Wenn Sie Erkrankungsanzeichen an sich bemerken, die auf eine Coronainfektion hindeuten, Sie aber keinen engen Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin.

Sollte der Arzt/ die Ärztin die Entscheidung treffen und einen Abstrich auf Corona bei Ihnen durchführen, gelten Sie als Verdachtsfall und müssen sich bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses in Quarantäne begeben. Die Allgemeinverfügung ist hierfür die gesetzliche Grundlage.

Sind Sie als engere Kontaktperson zu einem bestätigten Fall bereits in Quarantäne: siehe Ich bin eine enge Kontaktperson, was muss ich tun?

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