Teilhabebeirat

Hände mehrerer Menschen greifen ineinander

Bezirksteilhabebeirat gem. § 10 AG SGB IX

Das Ziel der Bundesregierung sowie des Landes Berlin ist die Gestaltung eines modernen Teilhaberechts, indem die Benachteiligung von Menschen mit Beeinträchtigung erkannt, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert und das Selbstbestimmungsrecht gestärkt wird. Zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird ein Bezirksteilhabebeirat gebildet.

Der Teilhabebeirat hat im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit die Aufgabe, Benachteiligungen von Menschen mit Beeinträchtigungen im Sinne des SGB IX aufzuzeigen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Er ist Impulsgeber für die strategische Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Bezirk, indem er gegenüber Leistungsträgern und Leistungserbringern beratend tätig wird und Handlungsempfehlungen formuliert.

Mindestens einmal jährlich ist dem Bezirksamt und der BVV bzw. den zuständigen Ausschüssen Bericht zu erstatten.

Der Bezirksteilhabebeirat Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich auf seiner konstituierenden Sitzung am 13.11.2020 gebildet und die Geschäftsordnung beschlossen. Die Beschlüsse des Teilhabeirates sind öffentlich. Die Mitglieder des Teilhabebeirats erreichen Sie über die hier angegebenen Kontaktadressen oder über die Geschäftsstelle. Die Geschäftsführung wechselt jährlich zwischen den verantwortlichen Ressorts für Jugend und Soziales im Bezirksamt.

Stimmberechtigte Mitglieder

Vertreter

Geschäftsordnung

  • Geschäftsordnung des Bezirksteilhabebeirates

    PDF-Dokument (269.4 kB)

Beschlüsse

  • Beschluss vom 13.11.2020

    PDF-Dokument (7.6 kB)

Jahresberichte

  • Jahresbericht 2021

    PDF-Dokument (103.9 kB)

  • Jahresbericht 2022

    PDF-Dokument (8.3 kB)

Weitere Informationen