1987/88 Gründung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin durch die alten Bundesländer unter Mitwirkung des Bundes; Oktober 1991 Beitritt der neuen Länder. Stiftungszweck ist “die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen Ranges”, das heißt Förderung des Erwerbs von für die deutsche Kultur besonders wichtigen Zeugnissen, vor allem bei drohender Abwanderung ins Ausland, bzw. durch Rückerwerb aus dem Ausland (Quedlingburger Domschatz, 1993). Ferner obliegt ihr die “Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation und Präsentation deutscher Kunst und Kultur”, so verwaltet die KSL z.B. die Bundesmittel einiger bundesweit oder international aktiver Institutionen (Theater der Welt, documenta). Eine Fusion mit der im Jahr 2002 errichteten Kulturstiftung des Bundes wird diskutiert.