Überbrückungshilfe bei öffentlichen Baumaßnahmen

Sollte sich eine öffentliche Baumaßnahme (z.B. Bau einer Wasserleitung, U-Bahn-Bau, Tunneldeckungssanierung) existenzbedrohend auf Ihr Unternehmen auswirken, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Überbrückungshilfe bei der zuständigen Senatsverwaltung zu stellen. Gleiches gilt für Maßnahmen privater Ver-und Entsorgungsunternehmen (z.B. Vattenfall, Fernwärme GmbH oder NBB Netzgesellschaft). Es gilt nicht für Baumaßnahmen z.B. durch die Deutsche Bahn oder der Telekom. Auf der Website der Senatsverwaltung sind das Antragsformular, ein Merkblatt sowie die Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen hinterlegt.

Senatsverwaltung für Wirtschaft
Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene
Frau Mille
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Tel.: 9013 – 78 77
Fax: 9013 – 7539
E-Mail: Christine Mille

Höchstförderungsbetrag: 35.000 €

Folgendes müssen Sie hierzu nachweisen:

  • Es bestehen existenzgefährdende Umsatzrückgänge durch die Baumaßnahme, welche seit mindestens 3 Monate andauert.

  • Es handelt sich um eine Baumaßnahme des Landes Berlins!

  • Notwendige Unterlagen: die letzten drei Jahresabschlüsse sowie eine Auflistung der Monatsumsätze ab dem Monat Januar des letzten Jahres, welches noch insgesamt ohne Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme war!

  • Ziel der Überbrückungshilfe ist es, Ihre wirtschaftlichen Nachteile zu mildern, Arbeitsplätze zu erhalten und eine Weiterführung des Betriebes nach der Bauzeit zu ermöglichen.

  • Allerdings besteht leider kein Rechtsanspruch auf die Hilfe!