Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Ausnahmegenehmigung für Gäste - Erteilung - Gästevignette
Ausnahmegenehmigungen an Gäste werden ab dem 01.03.2021 nur noch im Einzelfall unter Darlegung besonderer Gründe (beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen) ausgestellt.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Eine Gästevignette (Gästeparkausweis) ist eine Ausnahmegenehmigung. Mit der Gästevignette dürfen Gäste gebührenfrei in der Parkraumbewirtschaftungszone der besuchten Bewohner/-innen parken.
Eine Gästevignette
- gilt nur für die Parkzone der besuchten Bewohner/-innen
- beantragen Sie bitte möglichst schriftlich per E-Mail oder Post (online ist es nicht möglich)
- kann nur für längstens 4 Wochen erteilt werden
Voraussetzungen
-
Sie sind Gast von Bewohner/-innen einer Parkraumbewirtschaftungszone
Die Gästevignette wird für maximal 4 Wochen ausgestellt. -
Wohnsitz des Gastes ist außerhalb der Postleitzahlenbereiche von 10000 bis 16999
- Die Gästevignette gilt dann auch für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen der Länder Berlin oder Brandenburg
- und für Mietwagen
-
Bei Verlust oder Beschädigung des Gästeparkausweises
Ein Ersatz des Gästeparkausweises wird nur ausgestellt,
- wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege
- und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette (ausgefüllt und unterschrieben)
(Den Antrag für Ihren jeweiligen Bezirk finden Sie unter "Formulare".)
- Bei Antragstellung durch den Gastgeber (als Bevollmächtigter): Angabe des Kfz-Kennzeichens, des Wohnortes und des Aufenthalszeitraums des Gastes erforderlich
- Bei Antragstellung durch den Gast: Name und Wohnort des Gastgebers erforderlich
- Bitte beantragen Sie die Gästevignette schriftlich per E-Mail oder Post (keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden). Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich.
-
Unterlagen zur Identität des Gastgebers oder des Gastes
- Personaldokument, z.B. Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- Name, Vorname, Anschrift und Geburtsjahr (sofern im Jahr der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht ist oder erst vollendet wird, ist das vollständige Geburtsdatum erforderlich)
-
Nachweis der Meldeadresse (Kopie beider Seiten des Personalausweises)
Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist, bitte zusätzlich zur Ablichtung des Personaldokumentes:
- das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister
- oder alternativ eine aktuelle Bescheinigung aus dem Melderegister
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (in Kopie)
- Bei Kennzeichen aus Berlin und Brandenburg, die außerhalb des Postleitzahlenbereichs 10000 bis 16999 bei einer Zulassungsstelle registriert worden sind.
- Zulassungsinhaber/-inhaberin, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugart, technisch zulässige Gesamtmasse
-
Hinweis zum Datenschutz
Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.
Formulare
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Charlottenburg-Wilmersdorf
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Friedrichshain-Kreuzberg
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Mitte
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Pankow
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Steglitz-Zehlendorf
- Antrag Gästeparkausweis/Gästevignette Tempelhof-Schöneberg
Gebühren
- 10,20 Euro: bis 3 Tage
- 13,00 Euro: bis 1 Woche
- 15,00 Euro: bis 2 Wochen
- 20,00 Euro: bis 3 Wochen
- 25,00 Euro: bis 4 Wochen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Bürgeramt des Wohnbezirks des Gastgebers bzw. der Bezirk, in der die Parkraumbewirtschaftungszone liegt
Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.
- Beantragen Sie die Gästevignette möglichst schriftlich per E-Mail oder Post. Nutzen Sie dafür die Kontaktliste der Bezirke (unter "Weiterführende Informationen").
- Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden.
- Persönliche Antragstellung ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür muss nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken ein Termin vereinbart werden. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte Antragsformular mit.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.