Tiere - Gesundheitsbescheinigung für Tiere am Standort Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Dienstag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Mittwoch

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Donnerstag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Freitag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Termine zur Tiersprechstunde können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Gesundheitsbescheinigung für Tiere

Im Reiseverkehr sowie bei der Teilnahme an bestimmten Tierveranstaltungen ist die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen erforderlich. Da die Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind, ist anzuraten, erforderliche Impfungen und Untersuchungen möglichst frühzeitig mit der Veterinärbehörde zu klären. Wenn nicht alle Voraussetzungen vorliegen, kann eine Gesundheitsbescheinigung nicht erteilt werden.

Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen zu erfüllen sein.

Voraussetzungen

  • Vorstellung des Tieres
    Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres unverzichtbar.
  • Vorankündigung der Tiervorstellung
    Die Ankunft einer Tiersendung ist der zuständigen Stelle mindestens 24 Stunden vor Ankunft anzukündigen.
  • Impfungen und weitere Untersuchungen
    Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Fall ab und sollten frühzeitig mit dem Veterinäramt geklärt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Impfpass
    Vollständig ausgefüllter Impfpass.
  • Untersuchungsbescheinigung
    Falls erforderlich, sind aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorzulegen.
  • Attestformulare
    Da den Veterinärbehörden Formulare des Reiselandes oft nicht vorliegen, sollten Vorlagen bereits vorab über Botschaften / Konsulate des Reiselandes oder mit Hilfe des Internet beschafft werden.
    Diese sollten zur Bescheinigungserstellung vorgelegt werden.

Gebühren

10,00 bis 250,00 Euro je nach Grund und Aufwand

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist die Behörde, in deren Einzugsbereich das Tier gehalten wird.

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