Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Tiere - Hundehaltung - Gefährlicher Hund - Abmeldung
Der Tod oder die Aufgabe der Haltung von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
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Angemeldeter gefährlicher Hund
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen.
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Totenschein oder Abgabenachweis
Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres oder dessen Abgabe ist vorzulegen.
Formulare
- Antrag - Ein Antrag ist formlos möglich.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Sie können den Hund nur bei dem Veterinäramt abmelden, wo der Hundehalter seinen Wohnsitz hat.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.