Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Betreuung - Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde
Die Dienstleistung umfasst Information, Beratung und Unterstützung bei Betreuungsangelegenheiten für Betroffene, Betreuer (ehrenamtlich oder Berufsbetreuer), Bevollmächtigte und Angehörige.
Voraussetzungen
-
keine
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Personaldokumente
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Örtlich zuständig ist die Betreuungsbehörde, in deren Amtsbezirk die zu betreuende Person ihren Wohnsitz hat.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.