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Lebenspartnerschaft - Begründung von Lebenspartnerschaften
Begründung einer Lebenspartnerschaft vor einer Standesbeamtin, vor einem Standesbeamten im Inland
Voraussetzungen
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Prüfung der Lebenspartnerschaften
Lebenspartnerschaft ist bei dem zuständigen Standesamt angemeldet und die Prüfung der Lebenspartnerschaftsvoraussetzungen muss abgeschlossen sein. Die Anmeldung ist 6 Monate gültig. Das Standesamt im Inland ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminbestätigung ist erforderlich.
Die Begründung der Lebenspartnerschft kann auf Wunsch unter Hinzuziehung von einem oder zwei Zeugen erfolgen. Sind die Lebenspartner oder die Zeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein Dolmetscher (ggf. beeidigt) auf Veranlassung der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen hinzuzuziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
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Reisepass
Entweder der Personalausweis oder der Reisepass der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner und ggf. der Zeugen und Dolmetscher.
Gebühren
60,- Euro ausserhalb der Öffnungszeiten
75,- Euro ausserhalb der Amtsräume
10,- Euro Lebenspartnerschaftsurkunde
5,- Euro jede weitere
auf Wunsch Lebenspartnerschaftsbuch nach Angebot
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Das Standesamt von dem eine verbindliche Terminbestätigung ausgestellt wurde.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.