Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege umfasst:
ambulante Hilfen
- häusliche Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegegeld
- in Tagesstätten
- Kurzzeitpflege
- im Hospiz
- Heimpflege
Voraussetzungen
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Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 1 wird die Gewährung eines Entlastungsbetrags, von Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen geprüft. -
keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Deckung des notwendigen Bedarfes nach Ausschöpfen aller vorrangigen sonstigen Hilfen
beispielsweise Pflegeversicherung
Erforderliche Unterlagen
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gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis
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Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung
Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung
- soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
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gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
- Angaben über unterhaltsverpflichtete Angehörige
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
- gegebenenfalls Heimvertrag
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Pflegen und Leben - Angehörige stärken
- Pflegestützpunkte in Berlin
- Bundesministerium für Gesundheit: Demenz
- Wegweiser Demenz
- Pflege zu Hause
- Berliner Sozialrecht
- Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Pflege
- Pflegeleistungs-Helfer - Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
- Hilfe für die Helfer
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.