Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Melderegisterauskunft: Datenübermittlung an öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen (Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts, usw.) können zu ihrer Aufgabenerfüllung auf Anfrage eine Auskunft aus dem Melderegister über die benötigten Daten eines Einwohners erhalten.
Auskünfte sind zur Zeit nur auf schriftliche Anfrage möglich.
Voraussetzungen
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Angaben über die gesuchte Person
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anchrift in Berlin müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag
Ihren Antrag können Sie an jede der "Zuständigen Behörden" (siehe unten) übersenden. An das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten übersenden Sie Ihren Antrag bitte nur per Post (kein Fax oder Email)
Gebühren
die Gebührenbefreiung gilt nicht für Sondervermögen und Betriebe, die einen Wirtschaftsplan aufstellen sowie für gleichartige erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und für Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (§ 2 Abs. 2 Verwaltungsgebührenordnung); Regelungen anderer Bundesländer sind unerheblich.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.