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Informationen zum Coronavirus
Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II am Standort Bürgeramt Halemweg (Außenstelle)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Das Bürgeramt im Halemweg (Außenstelle) bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Bürgeramt im Halemweg (Außenstelle) bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Hier beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten (Mo 8-16 Uhr, Di 10-18 Uhr, Mi 8-13 Uhr, Do 10-18 Uhr, Fr. 8-14 Uhr), ohne Termin im Bürgeramt Hohenzollerndamm 177, in der Dokumentenausgabe, abgeholt werden. Bitte bringen Sie Ihre alten Dokumente zur Abholung mit.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Sie finden uns im neuen Stadtteilzentrum; Kein Postverkehr.
Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II
Soll trotz der Verwahrung des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank eine Dienstleistung abgefordert werden, für die die Vorlage des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich ist, so ist diese(r) durch den Kunden von der Bank anzufordern.
Die Bank wird den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde senden. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.
Die Bürgerämter bieten diese Dienstleistung (Entgegennahme-Verwahrung-Rückgabe(-sendung)) zum Zweck der Außerbetriebsetzung an.
Die Bank benötigt die Anschrift des Standortes der Zulassungsbehörde, an dem der Vorsprachetermin gebucht wurde oder wird, sowie den Zweck. Die Bank entscheidet, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kunden ausgegeben, oder der Bank zurück übersandt wird.
Informationen, ob die Zulassungsbescheinigung bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist, erhalten Sie im Kfz-Portal der Zulassungsbehörde Berlin.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen erforderlich
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bürgeramt Halemweg (Außenstelle)
Nahverkehr
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U Halemweg
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Hofackerzeile
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Toeplerstr./Halemweg
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1.2km
S+U Jungfernheide Bhf