Drucksache - 0785/2  

 
 
Betreff: Gründung einer kommunalen gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr 
  Altenburg, Fritz
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.01.2004 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung
16.03.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
Haushaltsausschuss Beratung
28.04.2004 
36. Öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.04.2004 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2. Version vom 07.05.2004
3. Version vom 10.05.2004

Die BVV beschließt:

Die BVV beschließt:

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gründet vorbehaltlich des Einverständnisses der Senatsverwaltung für Finanzen und der zuständigen Senatsfachverwaltung sowie der Einwilligung des Abgeordnetenhauses von Berlin eine kommunale gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft (gBG) in der Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) gemäß dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag.

 

Dabei sind folgende Änderungen zu berücksichtigen:

 

1.      Die Begründung wird erweitert:

 

“b) Rechtsform und inhaltliche Ausgestaltung

 

...

Weiterhin verfügt die Gesellschaft über einen Aufsichtsrat. Diesem gehören :

 

-          der/die Bezirksbürgermeister(in)

-          der/die Bezirksstadtrat/-rätin für Soziales

-          der/die Bezirksstadtrat/-rätin für Wirtschaft

-          der/die leitende Beamte/Beamtin des Amtes für Soziales

-          der/die Leiter(in) des Steuerungsdienstes

-          der/die Leiter(in) des Rechtsamtes”

 

2.      Der Gesellschaftsvertrag wird geändert:

Ҥ 10 Aufsichtsrat, Ziffer 1

 

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht.

-          der Bürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf

-          der Bezirksstadtrat/die Bezirksstadträtin für Soziales des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf

-          der Bezirksstadtrat/die Bezirksstadträtin für Wirtschaft des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf

-          der leitende Beamte/die leitende Beamtin des Amts für Soziales des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf

-          der Leiter/die Leiterin des Steuerungsdienstes des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf

-          der Leiter/die Leiterin des Rechtsamtes des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf

-          ein aus der Mitte der BVV gewähltes Mitglied”

 

 

 


 

 
 

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