Drucksache - 0785/2
Die BVV beschließt: Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
gründet vorbehaltlich des Einverständnisses der Senatsverwaltung für Finanzen
und der zuständigen Senatsfachverwaltung sowie der Einwilligung des
Abgeordnetenhauses von Berlin eine kommunale gemeinnützige
Beschäftigungsgesellschaft (gBG) in der Rechtsform einer gemeinnützigen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) gemäß dem vorliegenden
Gesellschaftsvertrag. Dabei sind folgende Änderungen zu
berücksichtigen: 1.
Die Begründung wird erweitert: “b) Rechtsform und inhaltliche
Ausgestaltung ... Weiterhin verfügt die Gesellschaft über
einen Aufsichtsrat. Diesem gehören : -
der/die Bezirksbürgermeister(in) -
der/die Bezirksstadtrat/-rätin für Soziales -
der/die Bezirksstadtrat/-rätin für Wirtschaft -
der/die leitende Beamte/Beamtin des Amtes für Soziales -
der/die Leiter(in) des Steuerungsdienstes -
der/die Leiter(in) des Rechtsamtes” 2.
Der Gesellschaftsvertrag wird geändert: “§ 10 Aufsichtsrat, Ziffer 1 Die Gesellschaft hat einen
Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht. -
der Bürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin des Bezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf -
der Bezirksstadtrat/die Bezirksstadträtin für Soziales
des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf -
der Bezirksstadtrat/die Bezirksstadträtin für Wirtschaft
des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf -
der leitende Beamte/die leitende Beamtin des Amts für
Soziales des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf -
der Leiter/die Leiterin des Steuerungsdienstes des
Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf -
der Leiter/die Leiterin des Rechtsamtes des Bezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf -
ein aus der Mitte der BVV gewähltes Mitglied” |
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