Drucksache - 0772/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch zukünftig im Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf die Nutzung von Sporthallen- und plätzen durch
gemeinnützige, förderungswürdige Vereine kostenfrei im Rahmen des
Sportförderungsgesetzes und der Sportanlagen-Nutzungs-Verordnung (SPAN)
gewährleistet bleibt. Der BVV ist bis zum
31.12.2003 zu berichten. Begründung: Mit Befremden hat die
CDU-Fraktion zur Kenntnis nehmen müssen, dass bei der Durchführung eines
Fußballturniers durch den BFV neuerdings die Müllentsorgung auf Kosten des
Veranstalters zu erfolgen hat. Der Veranstalter ist für die Reinigung der
Sporthalle verantwortlich. Die Entsorgung des Hausmülls gehört zur kostenfreien
Überlassung der Sportanlage. Hier muss der offensichtlichen Aushöhlung des
Sportförderungsgesetzes entgegengetreten werden. |
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