Drucksache - 0760/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
beauftragt, sich weiterhin gegen die Einrichtung des Stellenpools in geplanter
Form gegenüber dem Senat auszusprechen. Der BVV ist bis zum 31.
Januar 2004 zu berichten. Begründung: 1. Das Gesetz enthält keine Verpflichtung, die
Personalabbauprozesse mit einer mittelfristigen Personalentwicklungsplanung zu
verknüpfen. Ohne eine solche Einbindung ist die individuelle Versetzung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Stellenpool rechtlich nicht zulässig. Dies
wurde in den Anhörungen des Rechtsausschusses deutlich. Das Land Berlin kann es
sich nicht schon wieder leisten, rechtlich unklare und unsichere Gesetze zu
verabschieden. Handwerkliche Fehler des rot-roten Senats führen verstärkt zu
juristischen Niederlagen mit denen dann eine angeblich fehlende
Handlungsfreiheit aus rechtlichen Gründen begründet wird. 2. Konkrete Fragen zur internen Organisation des Pools,
insbesondere zu der sehr großzügigen Ausstattung des Pools mit
Gruppenleitungspersonal im Verhältnis von 1:6, bzw. 1:7 gegenüber den
Sachbearbeiterinnen und -bearbeitern wurden nicht beantwortet. 3. In Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung nach
Artikel 89 der Verfassung von Berlin dürfen grundsätzlich keine neuen Ausgaben
begonnen werden. Der wissenschaftliche Parlamentsdienst stellt fest
”Demzufolge sind neue Planungen und neue Aufgaben von der vorläufigen
Haushaltsführung grundsätzlich nicht gedeckt.” In Ausnahmefällen muss
ihre Unabweisbarkeit nachgewiesen werden. Dies wurde nicht getan und ist nach
unserer Auffassung angesichts des Vorliegens von Modellen, die das gleiche Ziel
mit deutlich geringerem Aufwand erreichen können, nicht möglich. 4. Das Verfassungsgericht hat dem Senat und dem
Abgeordnetenhaus auferlegt, alle Ausgaben die nicht bundesrechtlich oder
landesverfassungsrechtlich geboten sind, zu überprüfen und ausführlich zu
begründen. Dabei ist darzulegen warum keine kostengünstigere Erreichung der
jeweiligen Ziele möglich ist. Dem Abgeordnetenhaus lag ebenso wie dem
Hauptausschuss mit dem Antrag von Bündnis90/Die Grünen ein Vorschlag vor, der
das gewollte Ziel einer effektiven Überhangvermittlung kostengünstiger
erreichen kann. Der zentrale Stellenpool wäre nach diesem Modell mit maximal
der Hälfte des Verwaltungspersonals ausgekommen. |
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