Drucksache - 0760/2  

 
 
Betreff: Stellenpool ablehnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/SchmittAltenburg, Fritz
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bürgerdienste, Personal und Wohnen Beratung
29.01.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wohnen und Personal      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.02.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich weiterhin gegen die Einrichtung des Stellenpools in geplanter Form gegenüber dem Senat auszusprechen.

 

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2004 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

1.       Das Gesetz enthält keine Verpflichtung, die Personalabbauprozesse mit einer mittelfristigen Personalentwicklungsplanung zu verknüpfen. Ohne eine solche Einbindung ist die individuelle Versetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Stellenpool rechtlich nicht zulässig. Dies wurde in den Anhörungen des Rechtsausschusses deutlich. Das Land Berlin kann es sich nicht schon wieder leisten, rechtlich unklare und unsichere Gesetze zu verabschieden. Handwerkliche Fehler des rot-roten Senats führen verstärkt zu juristischen Niederlagen mit denen dann eine angeblich fehlende Handlungsfreiheit aus rechtlichen Gründen begründet wird.

 

2.       Konkrete Fragen zur internen Organisation des Pools, insbesondere zu der sehr großzügigen Ausstattung des Pools mit Gruppenleitungspersonal im Verhältnis von 1:6, bzw. 1:7 gegenüber den Sachbearbeiterinnen und -bearbeitern wurden nicht beantwortet.

 

3.       In Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung nach Artikel 89 der Verfassung von Berlin dürfen grundsätzlich keine neuen Ausgaben begonnen werden. Der wissenschaftliche Parlamentsdienst stellt fest ”Demzufolge sind neue Planungen und neue Aufgaben von der vorläufigen Haushaltsführung grundsätzlich nicht gedeckt.” In Ausnahmefällen muss ihre Unabweisbarkeit nachgewiesen werden. Dies wurde nicht getan und ist nach unserer Auffassung angesichts des Vorliegens von Modellen, die das gleiche Ziel mit deutlich geringerem Aufwand erreichen können, nicht möglich.

 

4.       Das Verfassungsgericht hat dem Senat und dem Abgeordnetenhaus auferlegt, alle Ausgaben die nicht bundesrechtlich oder landesverfassungsrechtlich geboten sind, zu überprüfen und ausführlich zu begründen. Dabei ist darzulegen warum keine kostengünstigere Erreichung der jeweiligen Ziele möglich ist. Dem Abgeordnetenhaus lag ebenso wie dem Hauptausschuss mit dem Antrag von Bündnis90/Die Grünen ein Vorschlag vor, der das gewollte Ziel einer effektiven Überhangvermittlung kostengünstiger erreichen kann. Der zentrale Stellenpool wäre nach diesem Modell mit maximal der Hälfte des Verwaltungspersonals ausgekommen.

 

 

 
 

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