Drucksache - 0737/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei längerer Abwesenheit ein Anrufbeantworter zur Verfügung steht, bzw. alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert werden, ihre Anrufbeantworter auch zu benutzen. Der BVV ist bis zum 30.1.2004 zu berichten. Begründung Es ist nicht bürgernah, dass Anrufer über mehrere Stunden vergeblich versuchen (Personalversammlung/Ausländerbeauftragte), eine Nachricht zu übermitteln. |
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