Drucksache - 1231/5
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, zukünftig den Ausschuss für Stadtentwicklung über alle Bauanträge, Anträge auf Genehmigungsfreistellung u. dergl., die denkmalgeschützte Gebäude (Einzeldenkmal, Ensembleschutz, Gesamtanlage) und Gartenanlagen betreffen, zeitnah nach Einreichung der Anträge beim Bezirksamt zu informieren, wenn der Charakter des Denkmals durch die beabsichtigten Baumaßnahmen wesentlich verändert wird oder damit ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte.
Der BVV ist bis zum 31.12.2021 zu berichten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Das Bezirksamt wird die im Ausschuss für Stadtentwicklung geübte Praxis der „Befreiungsliste“ um denkmalrechtliche Fälle im Sinne des Beschlusses erweitern. Es findet zukünftig also eine regelmäßige, kurze schriftliche Information statt, sodass in einer Folgesitzung Nachfragen oder auf Wunsch des Ausschusses auch Projektvorstellungen erfolgen können. Als Kriterium für eine Information schlägt das Bezirksamt das Vorliegen von Dissensentscheidungen vor. Dies sind Fälle, in denen die beiden Fachbehörden Untere Denkmalschutzbehörde (Bezirksamt) und Landesdenkmalamt uneinig sind und die Obere Denkmalschutzbehörde (Senatsverwaltung) entscheiden muss.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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