Drucksache - 0720/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich auf Landes- und
Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Begriff der Investitionen auf den
Bereich des Bildungswesens ausgedehnt wird. Der BVV ist bis zum1.4.2004 zu berichten. Begründung: Der in der Berliner Verfassung vorgesehene Vergleichsmaßstab
Einnahmen aus Krediten und Ausgaben für Investitionen (Art. 87 (2), Satz 2 VvB)
ist dringend zu verändern, da Kürzungen im Bildungsbereich nicht
nachvollziehbar sind, wenn gleichzeitig unnötige bzw. aufschiebbare
Investitionen im Baubereich getätigt werden. |
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