Drucksache - 1135/5  

 
 
Betreff: Denkmalschutz für die drei Bachmann-Häuser am WOGA-Komplex
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
Verfasser:Dr. Timper 
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
29.01.2019 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsbeschlussvorschlag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 11.04.2019 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass vom LDA geprüft wird, ob die Wohnhäuser in der Albrecht-Achillesstr. 5 und Paulsborner Straße 11 u. 12 des Architekten Jürgen Bachmann aufgrund ihrer herausragenden geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt werden können als konstitutive Bestandteile des Denkmalbereichs (Gesamtanlage) WOGA-Komplex.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich beim Landesdenkmalamt für die Prüfung die Unterschutzstellung durch das Landesdenkmalamt eingesetzt. Seitens des Landesdenkmalamtes wurde dem Bezirk hierzu folgendes mitgeteilt:

 

Die Prüfung der Bauten hat ergeben, dass die drei Objekte von Jürgen Bachmann Reste einer ehemals größeren architektonisch und städtebaulich prägnanten Baustruktur sind.

Ein Großteil der Anlage von Jürgen Bachmann wurde im zweiten Weltkrieg zerstört und die verbliebenen Reste in der Nachkriegszeit in einen neuen baulichen Zusammenhang eingefügt. Die verbliebenen Bauten können dabei nur unzureichend die ursprünglich vorhandene Struktur belegen. Für die Bauten kann daher nach derzeitigem Kenntnisstand kein Denkmalwert nach §2 Denkmalschutzgesetz dargestellt werden.“

 

 

Das Bezirksamt bittet, die Beschlüsse als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Kirstin Bauch Fabian Schmitz-Grethlein

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

 

 

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