Drucksache - 1111/5  

 
 
Betreff: Sauber rein, sauber raus! - Aschenbecher aufstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/D. Wagner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
28.05.2019 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 13.06.2019 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass an allen Ein- und Ausgängen von U- und S-Bahnhöfen, als auch an allen Haltestellen von Bussen Aschenbecher angebracht und wöchentlich geleert und gereinigt werden. Weiterhin sollte noch deutlicher auf das entsprechende Rauchverbot hingewiesen werden.

 

Der BVV ist bis zum 30. Juni 2019 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Mit Schreiben vom 22. Juli 2019 hat sich das Bezirksamt mit dem Anliegen der BVV an die Deutsche Bahn AG (DB) und BVG gewandt.

 

Die DB hat mitgeteilt, dass seit dem 1. September 2007 in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bahn, Bus, Straßenbahn, Taxi usw.) ein gesetzliches Rauchverbot gilt, das sich aus § 1 des Bundesnichtrauchergesetz (BNichtrSchG) ergibt. Ausnahmereglungen sind für gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume möglich (§ 1 Abs. 3 BNicht-rSchG).

 

Mit dem Ziel Nichtraucher zu schützen und den Sauberkeitszustand, insbesondere der Gleisbereiche an den Bahnsteigen, zu verbessern, wurde in den letzten Jahren ein gesetzliches Rauchverbot in Zügen, auf Bahnsteigen und im Bahnhofsbereich durchgesetzt. Ausnahmen gelten nur für Bahnhöfe mit einer durchschnittlichen längeren Verweildauer der Reisenden, hierfür wurden extra gekennzeichnete Rauchbereiche geschaffen.

 

An 39 S-Bahnhöfen in Berlin wurden auf dem Bahnsteig Raucherbereiche eingerichtet. Für 5 weitere Stationen ist die Errichtung für 2019 noch geplant. An zwei Stationen war es möglich Aschenbecher im Zugangsbereich vor dem Bahnhof aufzustellen.

 

Auch ein Drittel der Bahnhöfe mit Anschluss für Regio- und Fernverkehr wurden mit Aschenbechern vor den Ein- und Ausgängen ausgestattet. An gut zwei Drittel der Stationen befinden sich Raucherbereiche auf den Bahnsteigen.

 

Die Standorte der Raucherbereiche auf den Stationen wurden überwiegend am Bahnsteiganfang bzw. Bahnsteigende, im Rahmen von Begehungen vor Ort, ausgewählt (besondere Gegebenheiten wurde dabei berücksichtigt). Dadurch sollte verhindert werden, dass in den stark frequentierten und kundenrelevanten Bereichen die Nicht-raucher den Rauchbereich passieren müssen.

 

Die Aufstellung von Aschenbechern vor dem Bahnhof kann nur erfolgen, wenn die dafür vorgesehene Fläche der Deutschen Bahn AG gehört. Die Rückmeldung der Kunden der DB zeigt, dass der Nichtraucherschutz eine sehr große Bedeutung hat.

 

 

Die BVG hat mitgeteilt, dass inzwischen alle U-Bahn-Zugänge deutlich mit einem Videoaufzeichnungs- und dem Rauchverbotshinweis versehen sind.

 

Ebenso befindet sich auf dem Bahnhof in jedem sogenannten 9´er Plakat in den

Infovitrinen ein Auszug der Hausordnung mit dem Hinweis zum grundsätzlichen Rauchverbot in Zügen und den U-Bahn-Anlagen.

 

Die BVG plant derzeit die Zugänge der U-Bahnhöfe mit einer neuen, noch deutlicheren Kennzeichnung zu beschriften. Diese werden auch wieder inklusive der Kennzeichnung zum Rauchverbot sein.

 

Da ein grundsätzliches Rauchverbot in den U-Bahn-Anlagen gilt, können auch keine Aschenbecher auf U-Bahnhöfen installiert werden. Aktuell sind bereits an vielen Hal-testellen an der Oberfläche, sowie auch in der Nähe der U-Bahnzugänge Mülleimer aufgestellt, welche mit einem zusätzlichen Aschenbecher ausgerüstet sind. Diese Mülleimer werden von der BSR betreut, da diese für die Entsorgungseinrichtungen der öffentlichen Flächen zuständig ist.

 

Für den Bereich U-Bahn (also ab Ende der Bahnhofstreppenstufen, bündig zum Straßenland) lehnt die BVG die Aufstellung von Aschenbechern ab, da dies impliziert, dass das Rauchen auf U-Bahnhöfen doch (zumindest bis zu diesem Punkt) möglich ist.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Arne Herz

Stellv. Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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