Drucksache - 1081/5
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rat der Bürgermeister eine Beschlussfassung herbeizuführen, die eine auskömmliche an die tatsächlichen Bedarfe angepasste Finanzierung der Bezirke unter Berücksichtigung einer wachsenden Stadt sicherstellt. Hierzu sind beim Senat von Berlin für den Doppelhaushalt 2020/21 folgende Punkte einzufordern: 1. Die Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) wird nicht weiter als Zuweisungsinstrument eingesetzt. Stattdessen sollen die Bezirke im Rahmen eines neuen, bedarfsgerechten Zuweisungsmodells über die Verwendung der zugewiesenen Summen bei Personal- und Sachmitteln selbstständig entscheiden können. Die KLR soll auf die Landesverwaltung ausgedehnt werden und als landesweiter Servicevergleich (Controllinginstrument) dienen. Grundsätzlich ist die Aussagekraft der KLR zu evaluieren. 2. Die zahlreichen Sonderprogramme sind abzuschaffen. Die entsprechenden Mittel, sind den Bezirken stattdessen zur ordnungsgemäßen Finanzierung dieser Aufgaben im Haushalt vorab zur Verfügung zu stellen. 3. Zuweisungen müssen grundsätzlich dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Überplanmäßige Ausgaben im Z- und T-Teil sind vollständig auszugleichen. Einnahmeerwartungen sind realistisch anzusetzen und fortzuschreiben. Durch die Bezirke nicht zu beeinflussende Mindereinnahmen sind durch den Senat auszugleichen. Der BVV ist bis zum 30. April 2019 zu berichten.
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