Drucksache - 1036/5  

 
 
Betreff: Mitteilung an die BVV über die bisherige Arbeit des Nichtständigen Ausschusses WOGA-Komplex
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Nichtständiger Ausschuss WOGA-Komplex 
   
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Nichtständiger Ausschuss WOGA-Komplex Beratung
18.01.2019 
12. Nichtöffentliche Sitzung des Nichtständigen Ausschusses WOGA-Komplex      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2019 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
11.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 25.01.2019
Mitteilung an die BVV WOGA-Komplex

 

Am 13.07.2017 konstituierte sich der auf Grundlage des BVV-Beschlusses DRS.-Nr. 0262/5 vom 22.06.2017 eingesetzte Nichtständige Ausschuss WOGA-Komplex. Dem Ausschuss gehören an:

 

Wolfgang Tillinger, SPD-Fraktion

Dr. Christiane Timper, SPD-Fraktion

Christoph Brzezinski, CDU-Fraktion

Susanne Klose, CDU-Fraktion

Ansgar Gusy, Fraktion B‘90/Grüne

Christoph Wapler, Fraktion B‘90/Grüne

Johannes Heyne, FDP-Fraktion

Hans-Dieter Asbeck, AfD-Fraktion

Niklas Schenker, LINKE-Fraktion

 

Der Ausschuss wählte Herrn Johannes Heyne, FDP-Fraktion, zu seinem Vorsitzenden, die Herren Wolfgang Tillinger, SPD-Fraktion, und Christoph Brzezinski, CDU-Fraktion, zu stellvertretenden Vorsitzenden. Der Auftrag der BVV an den Ausschuss lautet:

 

Zur Untersuchung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Cicerostraße 55A (WOGA-Komplex) wird mit der Zielsetzung der Aufklärung sämtlichen Handelns der eingebundenen Stellen gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 Geschäftsordnung-BVV ein Nichtständiger Ausschuss mit 9 Mitgliedern im Verhältnis 2:2:2:1:1:1 eingerichtet.

 

In bisher 13 Sitzungen hat sich der Ausschuss mit den Vorkommnissen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Cicerostraße 55 A beschäftigt und über die geleistete Arbeit eine nichtöffentliche Mitteilung an die Fraktionen verfasst. Der Ausschuss hat beschlossen, sich der Aufklärung inhaltlich in zwei Blöcken, einem stadtplanerischen und einem juristischen Block, zu nähern. Grundlage der Untersuchungen sind insbesondere die im Stadtentwicklungsamt vorhandenen Unterlagen.

 

Über die Ergebnisse des ersten Blockes hat der Ausschuss in 4 Sitzungen eine nichtöffentliche Mitteilung an die Fraktionen verfasst, der den Ausschussmitgliedern und somit den Fraktionen vorliegt. Aufgrund des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht (Brandenburg Properties 11. B. V. ./. Land Berlin - VG 19 K 664.17) hat der Ausschuss einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen, die Mitteilung an die Fraktionen als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ zu deklarieren und sich bis zur Vorlage eines Urteils nebst schriftlicher Begründung zu vertagen. Die Arbeit an Block zwei, der juristischen Aufarbeitung, wird dann wiederaufgenommen. Der Ausschuss hofft, dass dies noch in dieser Wahlperiode erfolgen wird.

 


 

 
 

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