Drucksache - 1036/5
Am 13.07.2017 konstituierte sich der auf Grundlage des BVV-Beschlusses DRS.-Nr. 0262/5 vom 22.06.2017 eingesetzte Nichtständige Ausschuss WOGA-Komplex. Dem Ausschuss gehören an:
Wolfgang Tillinger, SPD-Fraktion Dr. Christiane Timper, SPD-Fraktion Christoph Brzezinski, CDU-Fraktion Susanne Klose, CDU-Fraktion Ansgar Gusy, Fraktion B‘90/Grüne Christoph Wapler, Fraktion B‘90/Grüne Johannes Heyne, FDP-Fraktion Hans-Dieter Asbeck, AfD-Fraktion Niklas Schenker, LINKE-Fraktion
Der Ausschuss wählte Herrn Johannes Heyne, FDP-Fraktion, zu seinem Vorsitzenden, die Herren Wolfgang Tillinger, SPD-Fraktion, und Christoph Brzezinski, CDU-Fraktion, zu stellvertretenden Vorsitzenden. Der Auftrag der BVV an den Ausschuss lautet:
Zur Untersuchung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Cicerostraße 55A (WOGA-Komplex) wird mit der Zielsetzung der Aufklärung sämtlichen Handelns der eingebundenen Stellen gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 Geschäftsordnung-BVV ein Nichtständiger Ausschuss mit 9 Mitgliedern im Verhältnis 2:2:2:1:1:1 eingerichtet.
In bisher 13 Sitzungen hat sich der Ausschuss mit den Vorkommnissen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Cicerostraße 55 A beschäftigt und über die geleistete Arbeit eine nichtöffentliche Mitteilung an die Fraktionen verfasst. Der Ausschuss hat beschlossen, sich der Aufklärung inhaltlich in zwei Blöcken, einem stadtplanerischen und einem juristischen Block, zu nähern. Grundlage der Untersuchungen sind insbesondere die im Stadtentwicklungsamt vorhandenen Unterlagen.
Über die Ergebnisse des ersten Blockes hat der Ausschuss in 4 Sitzungen eine nichtöffentliche Mitteilung an die Fraktionen verfasst, der den Ausschussmitgliedern und somit den Fraktionen vorliegt. Aufgrund des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht (Brandenburg Properties 11. B. V. ./. Land Berlin - VG 19 K 664.17) hat der Ausschuss einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen, die Mitteilung an die Fraktionen als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ zu deklarieren und sich bis zur Vorlage eines Urteils nebst schriftlicher Begründung zu vertagen. Die Arbeit an Block zwei, der juristischen Aufarbeitung, wird dann wiederaufgenommen. Der Ausschuss hofft, dass dies noch in dieser Wahlperiode erfolgen wird.
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