Drucksache - 0895/5  

 
 
Betreff: Helgolandstraße als Spielstraße und verkehrsberuhigte Zone anlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Gusy/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.10.2018 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
14.11.2018 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
12.12.2018 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.01.2019 beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, die Helgolandstraße zwischen der Norderneyer Straße und der Breiten Straße als verkehrsberuhigte Zone einzurichten und neu zu gestalten. Die Anwohner*innen sind zu beteiligen.“

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Helgolandstraße zwischen Norderneyer Straße und Wendekehre nahe Breite Straße wäre im Rahmen einer Investitionsmaßnahme des Bezirks ab 2024 möglich. Der benannte Straßenabschnitt ist jedoch in einem baulich intakten Zustand, befindet sich bereits in einem temporeduzierten Bereich und ist durch eine Wendekehre vom Hauptstraßenverkehr getrennt. Die Straße ist nur über einen größeren Umweg zu erreichen, so dass hier im Wesentlichen nur Anliegerverkehr vorzufinden ist. Somit ist die zwingende weitere Beruhigung nicht vorrangig für die künftige Investitionsplanung.

Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone gemäß Zeichen 325 STVO unter Beibehaltung des derzeitigen Ausbauzustandes ist nicht möglich, weil derartige Bereiche niveaugleich ohne Bordsteinkanten anzulegen sind. Nur bei Vorliegen der baulichen Voraussetzung kann die Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende Anordnung vornehmen.


Das Bezirksamt wird im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben an der

Helgolandstraße prüfen, ob ein Teil der Helgolandstraße als echte Spielstraße durch

das Zeichen 250 StVO ausgewiesen werden kann.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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