Drucksache - 0889/5  

 
 
Betreff: Instandsetzung Fußweg Schlossparkklinik - Klausenerplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Burth 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.10.2018 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
14.11.2018 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
12.12.2018 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
0889-5 Anlage

 

Beitritt: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13.12.2018 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie der bestehende Fußweg zwischen der Schlossparkklinik und dem Klausenerplatz (Bushaltestelle) instandgesetzt und soweit möglich ausgebaut werden kann. Dabei ist insbesondere die Beleuchtung in einzelnen Wegabschnitten zu ergänzen und in Teilabschnitten für eine geeignete Wegbefestigung zu sorgen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2019 zu berichten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

Der Fußweg befindet sich nicht im Landeseigentum, sondern im Vermögen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG). Das Bezirksamt hat sich mit dem Anliegen der BW an die Stiftung gewandt und die als Anlage beigefügte Antwort erhalten.

Zusammenfassung:

Der Weg wurde in den 1950er Jahren zur Erschließung des ehemaligen Schulgartens angelegt und dient heute der fußufigen Erschließung des Wohnblocks Mollwitzstraße 6-10. Da er damit nicht den Stiftungszielen dient, lehnt die SPSG weitergehende Ertüchtigungsmaßnahmen ab. Als Teil einer gewidmeten Grünanlage besteht keine Verpflichtung zur Beleuchtung und zum Winterdienst. Die Maßnahmen zur Verkehrssicherung werden nach Absprache zwischen Eigentümerin und Stiftung jedoch von der Eigentümerin des Wohnblocks, der Deutsche Wohnen, übernommen.

 

r eine Übernahme und Ertüchtigung des Wegstücks durch das Bezirksamt überwiegen die Risiken mögliche Chancen auf eine Verbesserung des Fußverkehrs, da sich alle in Richtung Mollwitzstraße liegenden Grundstücke bis zum Wohnheim des Studierendenwerks in Privatbesitz sind.

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

Anlage

Schreiben der SPSG

Arne Herz Oliver Schruoffeneger

Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat


 

 
 

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