Drucksache - 0885/5  

 
 
Betreff: Umsetzung von "protected lanes" im Rahmen des Mobilitätsgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Dr. Murach 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.10.2018 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
14.11.2018 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
12.12.2018 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:

 

Beitritt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Die BVV beschließt:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, die neuen vorgegeben Qualitätsstandards für das Vorrangnetz und für Hauptverkehrsstraßen hinsichtlich der Gestaltung und Dimensionierung von Radverkehrsanlagen zügig umzusetzen, so dass in den „protected lanes“ ein unzulässiges Befahren und Halten von Kraftfahrzeugen, ein sicherer Abstand zu den parkenden Kraftfahrzeugen und ein gegenseitiges Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern gewährleistet ist. In diesem Sinne ist vom Bezirksamt die „protected lane“ in der Brandenburgischen Straße als erste Maßnahme im Bezirk zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes zu unterstützen.

Für die weitere Umsetzung von „protected lanes“ wird das Bezirksamt aufgefordert, folgende Grundsätze zu beachten:

  • Es sollte keine Baumfällungen nur aus Anlass einer Radverkehrsanlage geben. Dies ist auch im Mobilitätsgesetz nicht vorgesehen.
  • Radverkehrsanlagen können durch Wegfall von Fahrspuren für den fließenden Verkehr realisiert werden, da entsprechend § 42 das Mobilitätsgesetz im Vorrangnetz die Priorität des Radverkehrs gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr einräumt.
  • Radverkehrsanlagen können durch Wegfall von Dauerparklätzen realisiert werden. In diesem Fall soll das Bezirksamt Maßnahmen des Parkraummanagements zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Dauerparkern und den schnell anwachsenden Pendlerinnen und Pendlern aus Brandenburg und dem äußeren Stadtraum prüfen (z.B. die nächtliche Nutzung von nicht öffentlichen Parkhäusern, AnwohnerInnenparken und Parkraumbewirtschaftung).

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2019 zu berichten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen