Drucksache - 0847/5  

 
 
Betreff: Genehmigungen für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung - ein Flop?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr. Seyfert/Bolsch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.08.2018 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
20.09.2018 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

1

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wie viele Anträge für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung mit Vergabe einer Registriernummer sind seit der Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 und 3 ZwVbG n. F.) im April 2018 beim Bezirksamt gestellt und wie viele dieser Anträge sind bisher beschieden worden und mit welcher durchschnittlichen Bearbeitungsdauer?

 

Bisher wurden 89 Anträge (Stand 28.08.2018) erfasst und davon 27 positiv beschieden. Einige schon vorliegende Anträge müssen noch erfasst werden.

 

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der personellen Anwesenheitsquote, den übrigen Aufgaben der Zweckentfremdung und nicht zuletzt nach der Einreichung der notwendigen Unterlagen durch die Antragsteller.

 

  1. Mit welchen personellen Kapazitäten (Zahl der Dienstkräfte und Vollzeitäquivalente) werden durch das Bezirksamt Anträge für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung bearbeitet und Verstöße gegen die entsprechende Antragspflicht – mit Verhängung von Bußgeldern bis zu 500.000,00 € (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG) – verfolgt?

 

Die Personalausstattung umfasst 8 Stellen seit Inkrafttreten des Zweckendfremdungsverbotes. Das Bezirksamt hat die Arbeitsgruppe zum 1. Januar 2018 noch um 0,75 Stellenanteile aufgestockt.

 

Für die zusätzliche Registriernummernvergabe hat die Senatsverwaltung für Stadtenwicklung und Wohnen kein zusätzliches Personal bereitgestellt.

 

  1. Teilt das Bezirksamt die in den Medien vertretene Auffassung (z. B. Berliner Morgenpost vom 28.07.2018), diese gesetzliche Novellierung sei „ein Flop“, weil die Betroffenen amtsseitig zu schlecht informiert seien, die dazugehörige Rechtsverordnung durch den Senat von Berlin noch nicht angepasst sei, das Prozedere offensichtlich zu kompliziert sei, die Bearbeitungszeiten zu lang seien und die Verwaltungsgebühren von 225,00 € abschreckend hoch seien?

 

Das Bezirksamt teilt diese Ansicht nur zum Teil. Die Mängel im Informationsfluss und die gesetzlichen Grundlagen werden derzeit angepasst bzw. ausgeräumt. Sicherlich hätten auch wir uns seitens der Senatsverwaltung zügigeres Handeln zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novellierung gewünscht. Die Verordnung liegt im Entwurf inzwischen dem RdB vor.

 

Die Gebühren werden nur erhoben, wenn noch keine gültige Genehmigung vorliegt.

 

Die Bürgerinnen und Bürger mit Berliner Hauptwohnsitz die unter 50 % Wohnfläche anbieten, sind von der Gebührenpflicht befreit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Arne Herz

 

 

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Otto-Suhr-Allee 100, D-10585 Berlin, Tel.: 9029 – 13000,

E-Mail: herz@charlottenburg-Wilmersdorf.de

 

 


 

 
 

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