Drucksache - 0554/5  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung der Jugendverkehrsschulen als Baustein der Verkehrssicherheitsstrategie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Dr.Murach 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.01.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist kommt die Umsetzung des in der Koalitionsvereinbarung der Berliner Regierungsparteien vorgesehenen Ausbaus der Jugendverkehrsschulen bzw. der „finanziellen Ausstattung“ mit „fachlich und pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern“ vor Ort (ergänzend zu den ehrenamtlichen Helfern und den fluktuierenden Helfern aus den Öffentlichen Beschäftigungssektor) in unserem Bezirk voran?
     
  2. Ist der Bezirk entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom Senat mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet, damit die Jugendverkehrsschulen auch für weitere Zielgruppen (Erwachsene, Migranten, Flüchtlinge) für die Mobilitätserziehung und für ein Verkehrssicherheitstraining genutzt werden kann?
     
  3. Nehmen die Schüler*innen unseres Bezirks flächendeckend an der schulischen praktischen Radfahrausbildung in den Jugendverkehrsschulen teil, oder ist dies vom Engagement der Lehrkräfte und der Schulen abhängig? 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

Sehr geehrte Frau Röder,

sehr geehrter Herr Dr. Murach,

 

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Ich freue mich, Ihre Große Anfrage nutzen zu können, um über die bezirklichen Jugendverkehrsschulen zu sprechen. Ich glaube, wir teilen zusammen in diesem Hause die Auffassung, dass die Jugendverkehrsschule ein wichtiger außerschulischer Lernort für die Verkehrserziehung von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern ist.

 

Gerade in Berlin, in dem sich das Verkehrsaufkommen massiv verändert ist und bleibt die Verkehrserziehung ein wichtiger Auftrag.

 

Zur Beantwortung Ihrer ersten Frage möchte ich Ihnen noch einmal zur Kenntnis geben, dass die  Bezirke mit Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 28.07.2016 je Jugendverkehrsschule zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 25.000 Euro für 2016 und 2017 erhielten.

 

Das Bezirksamt hat diese Mittel genutzt, um den Fuhrpark beider Jugendverkehrsschulen vollständig zu erneuern. Dazu gehören unter anderem: Kettcars, Roller, Fahrräder mit Stützrädern oder Kinderfahrräder.

 

Des Weiteren konnten notwendige Ersatzbeschaffungen und Anschaffungen zum Betrieb und Modernisierung des Unterrichts (Smart-Boards) sowie Ausstattungen für Verkehrssicherheitstrainings getätigt werden.

 

Aus den Mitteln der Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr „Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs“ konnte eine Kreuzung mit den Bürgersteigen in der Jugendverkehrsschule Charlottenburg erneuert und die Technik der Lichtsignalanlage der Jugendverkehrsschule Wilmersdorf modernisiert werden.

 

2017 wurden in den Jugendverkehrsschulen 21.875 Teilnehmende gezählt, gegenüber 2016 eine Steigerung um 1.166 Teilnehmende. Das Bezirksamt betreibt die beiden Jugendverkehrsschulen ohne eigenes Personal. Die Öffnung der Einrichtungen wird durch „agens Arbeitsmarktservice gGmbH“ gewährleistet. Zusätzlich zu den fluktuierenden Helfern aus dem öffentlichen Beschäftigungssektor konnte der Beschäftigungsträger ab November 2016 zwei und ab Oktober 2017 insgesamt vier Mitarbeiter*innen, die aus dem „Masterplan Integration und Sicherheit“ finanziert wurden, befristet bis zum 31.12.2017 einsetzen. Einen Teil der „zusätzlichen“ Mittel für Jugendverkehrsschulen setzt das Bezirksamt für die Finanzierung von zwei Mitarbeiter*innen von „agens Arbeitsmarktservice gGmbH ein. Außerdem prüft das Bezirksamt, die weitere Finanzierung von zwei Mitarbeiter*innen für den genannten Beschäftigungsträger aus Masterplanmitteln für das Projekt „Unterstützung für Flüchtlingskinder in Jugendverkehrsschulen“.

 

Mit Blick auf Ihre zweite Frage haben die zuvor beschriebenen Ressourcen zu einer umfänglichen Neu- und Ersatzausstattung geführt. Bisher werden hinsichtlich der Sachausgaben die Mittel als ausreichend eingeschätzt.

 

Das Bezirksamt stellt den Einsatz von ehrenamtlichen Menschen um. Zukünftig sollen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die langjährige Erfahrungen als Unterstützende eines Automobilclubs im Rahmen der Unfallprävention sammelten, Verkehrssicherheitstrainingskurse in den Jugendverkehrsschulen durchführen. Ergänzend sollen auch ehrenamtliche Kursleitungen für den sicheren Umgang mit Pedelecs gewonnen werden.

Die agens Arbeitsmarktservice gGmbH hat weitere FAV-Stellen zur Betreuung der Fahrradwerkstätten „Hilfe zur Selbsthilfe“ in den Jugendverkehrsschulen beim Jobcenter beantragt

 

Eine Kooperation zwischen Schulamt und Umweltamt wird gegenwärtig im Rahmen des Konzeptes für ein Fahrsicherheitstraining mit unterschiedlichen Transportfahrrädern „Transportfahrräder im innerstädtischen Einsatz – Projekt Distribute“ vorbereitet.

 

Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms „Berlin – Sicher – Mobil 2020“ beauftragte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Verkehrskonzept GbR mit der Durchführung des Pilotprojektes Jugendverkehrsschulen. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war neben Lichtenberg Pilotbezirk. Die personelle Ausstattung bezogen auf die Öffnungszeiten und die Angebotsstruktur war ein wesentliches Thema in den Arbeitsgruppen. Der Abschlussbericht befindet sich derzeit in der Abstimmung auf Senatsebene.

 

Insgesamt möchte ich aber mit der Senatsverwaltung über eine grundlegende Personalmindestausstattung ins Gespräch treten. Neben der Möglichkeit, eine personelle Ausstattung über Träger und teilweisen Einsatz des Ehrenamtes zu organisieren, bin ich der Überzeugung, dass wir mittelfristig zu einer verlässlichen Mindestausstattung kommen müssen. Dies können die Bezirke aber mit Blick auf die personellen Anforderungen insgesamt nicht allein aus ihren bisherigen Personalmitteln leisten.

 

Abschließend möchte ich Ihnen zur dritten Frage mitteilen, dass gemäß § 13 Grundschulverordnung die Verkehrs- und Mobilitätserziehung Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrags ist. Der theoretische und praktische Radfahrunterricht mit der Radfahrprüfung findet in der 4. Klasse der Grundschule statt. Die Verkehrssicherheitsberater der Polizei beraten die Lehrer*innen in der ersten praktischen Übungseinheit und bei der Radfahrprüfung.

 

Vormittags von 9 bis 13 Uhr können jeweils zwei Klassen eine Jugendverkehrsschule aufsuchen. Die Termine in der Jugendverkehrsschule Charlottenburg nehmen 22 Grundschulen (davon 16 öffentliche) mit aktuell 58 4. Klassen und 17 Willkommensklassen wahr. 17 Grundschulen (davon 12 öffentliche) mit 51 4. Klassen und 10 Willkommensklassen besuchen die Jugendverkehrsschule Wilmersdorf.

 

Die regionale Schulaufsicht im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat eine Grundschullehrerin, einen Grundschullehrer und einen Schulberater für die Verkehrs- und Mobilitätserziehung zum Teil freigestellt, um die Sachkundelehrer*innen für den Radfahrunterricht noch besser zu qualifizieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 


 

 
 

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