Drucksache - 0552/5
1.EinwohnerfrageRosina Baumgartner Öffentliche Nutzung Silogebäude am Spreeboard
Es erfolgt schriftliche Beantwortung, da die Fragestellerin nicht anwesend war.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:
Der Uferweg am Spreebord wird regelmäßig gereinigt. Aufgrund der geringen Nutzung wird der Weg in den Wintermonaten im 14-tägigen Rhythmus gereinigt. In den übrigen Monaten wurde zusätzlich vertraglich geregelt, dass der Pächter des gastronomischen Betriebes an der Caprivi-Brücke des Umfeldes seines Nutzungsbereiches reinigt. Die Beseitigung von Graffitis an den Uferwänden ist mit Ausnahme verbotener Symbole nur im Rahmen finanzieller Ressourcen möglich.
zu 2. und 3.
Das v. g. Grundstück wurde Ende 2015 durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) veräußert. Eine Nutzungsbindung für die Herstellung und Lagerung von Denkmälern, Plastiken und kunstgewerblichen Gegenständen, als Atelierflächen für die Zusammenarbeit mit Künstlern und Architekten sowie für die Errichtung eines Showrooms und den Betrieb eines Cafès wurde dabei vertraglich vereinbart.
Die Vertragsabwicklung bzw. -überwachung obliegt der BIM. Auf ein Stellungnahmeersuchen der BIM teillte der Eigentümer aktuell mit, dass das Grundstück/Gebäude für die Lagerung von Denkmälern, Plastiken, Formen und Modelle genutzt wird. Die Einrichtung eines Showrooms und Cafés sei allerdings abhängig vom Rückbau der Öltanklager (Vattenfall). Das sich nach wie vor in Betrieb befindliche, nördliche angrenzende Tanköllager, löst derzeit jedoch noch eine Gefährdungslage aus, welche die Einrichtung von halböffentlichen Orten für den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen ausschließt. Temporär nutzbare Zwischenlösungen würden sich für den Betreiber als nicht wirtschaftlich erweisen. Mit Datum vom 20. Dezember 2017 hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens VII-3-2 –Werkbundstadt gefasst.
Mittelfristig ist im Zusammenhang mit diesem Verfahren die Aufgabe des Tanköllagerbetriebs und damit die Voraussetzung für eine publikumsintensive Nutzung des Silogebäudes zu erwarten. Erst wenn das erfolgt ist, kann am Standort ein Café und damit auch ein Showroom eröffnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
2.EinwohnerfrageMartina Sae-Chew (Vertretung: Herr Jörg Reichardt) Preußenpark
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Herz und Herrn BzStR Schruoffeneger.
3.EinwohnerfrageHeike Gleißner Obdachlosigkeit
Sehr geehrte Frau Hansen,
die Einwohneranfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war:
1.Woran würde die BVV / unser Bezirk erkennen, dass das Thema „Obdachlosigkeit“ zufriedenstellend gelöst ist?
2.Wo kann „Frage 1“ durch die aktuellen kommunalen Selbstverwaltungsinstrumente und das kommunale Budget nicht zufriedenstellen gelöst werden? Dieses „wo“ nenne ich „außerhalb des bezirklichen Einflusses“, für die Überleitung zur letzten Frage.
3.Könnten kleinräumige Eigenheiten & Know-How, das typisch für unseren Bezirk ist, „neue Impulse“ für die angespannte Lage (ggf. auch für ganz Berlin-Stadt) sein?
Bei der Obdachlosigkeit handelt es sich um ein komplexes Problemfeld, dass nur gesamtstädtisch gelöst werden kann. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat an der Strategiekonferenz Wohnungslosigkeit der Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales am 10.01.2018 teilgenommen. In dieser Konferenz waren alle am Thema Beteiligten, die verschiedene Senatsverwaltungen, Bezirke, Träger, Wohlfahrtsverbände und Betroffene vertreten. So kann sichergestellt werden, dass auch „neue Impulse“ berücksichtigt werden können. Die Konferenz diente als Auftaktveranstaltung sich dem Thema Wohnungslosigkeit strukturiert und kleinteilig zu widmen, um perspektivische Lösungen für die unterschiedlichen Aspekte zu entwickeln. Es wurden insgesamt 9 unterschiedliche Arbeitsgruppen gebildet::
Alle Arbeitsgruppen sind zu weiteren Treffen verabredet. Ziel ist, sehr detailliert an einer gesamtstädtischen Lösung zu arbeiten. Die Ergebnisse der Konferenz sind voraussichtlich ab Mitte März im Netz verfügbar.
Mit freundlichen Grüßen gez. Carsten Engelmann
4.EinwohnerfrageReinhard Klose Absperrung der Zufahrt zu Weihnachtsmärkten
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Vom Bezirksamt werden grundsätzlich keine Kosten dafür getragen. Dies ist nach Auffassung des Landes Berlin Sache des Veranstalters. Beim Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg wurden die Schutzmaßnahmen im Rahmen der Ersatzvornahme durch das die Veranstaltung genehmigende Straßen- und Grünflächenamt angeordnet. Die Kosten für diese Maßnahme betrugen 10.767,06 €.
zu 2 und 3) Schrammborde im Zusammenhang mit (Groß-)Veranstaltungen werden nicht selbständig durch die bezirklichen Genehmigungsbehörden angeordnet. Die zusätzliche Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorabwehr ist gemäß § 1 Abs. 3 ASOG Bln eine polizeiliche Aufgabe, da sie der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten dient. Nach derzeitiger Praxis fließen die Planungen für Schrammborde in die jeweilige Planung des vom Veranstalter zu erstellenden Sicherheitskonzeptes bzw. die Planung von Sicherheitsmaßnahmen ein und werden in einem Lageplan dargestellt. Diese Unterlagen werden vor Erteilung einer Genehmigung zwischen den BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) abgestimmt, so dass die Belange der Rettungskräfte Berücksichtigung finden. Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat mittgeteilt, dass beim Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg eben kein unberechtigter LKW zwischen den Barrieren hindurchfahren konnte. Vielmehr wurde die Zufahrt für die Rettungsfahrzeuge (mittig Schlossvorplatz) durch ein ständig besetztes Polizeifahrzeug sichergestellt, so dass im Bedarfsfall die Zufahrt geöffnet und nach Passieren des Fahrzeugs sofort wieder blockiert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
5.EinwohnerfrageSusanne Raabe-Feimer Erhalt der Grünflächen im Bezirk
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Unter Zugrundelegung des von der BVV übernommenen Beschlusstextes zum Bürgerbegehren Grünflächen hat das Bezirksamt zunächst eine Kategorisierung der potentiell betroffenen Flächen vorgenommen.
Die entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme (Drucksache 0019/5), aus der die Liste hervorgeht, wurde vom Bezirksamt am 14.11.2017 beschlossen und ist auf der Internetseite des Bezirksamtes einsehbar.
Der im Verfahren befindliche B-Plan IX-205a wird durch einen Änderungsbeschluss des Bezirksamtes in seinem Geltungsbereich um die Fläche der Wohnbebauung (westlicher Teilbereich) an der Forckenbeckstraße reduziert und mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ festgesetzt. Dies erfolgt nach Bestandskraft der Baugenehmigung für den Wohnungsbau
Zur Beantwortung verweise ich auf die Liste zur Vorlage zur Kenntnisnahme (Drucksache 0019/5) der BVV, die online einsehbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
6.EinwohnerfrageRainer Wittek Schoeler-Schlösschen
7.EinwohnerfrageJoachim Neu Verkehrsknotenpunkt Bahnhof Charlottenburg (Schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Die BVG hat ihr Angebot in diesem Bereich nur unwesentlich angepasst und geht derzeit nicht von signifikanten Änderungen der Nutzerzahlen aus. Da die Umstellung erst am 10.12.2017 erfolgte, zwischenzeitlich viele Feiertage und die Schulferien lagen, sind keine Zählungen durchgeführt worden, da diese ja auch nicht aussagekräftig wären.
Auch müssen sich die Fahrgastströme nach Fahrplananpassungen ja erst einmal einpendeln. Es ist also noch viel zu früh für eine Aussage, auf der sich dann auch eine Prognose stützen würde.
Der Bezirk hat alle in der Frage aufgeführten Punkte im Blick.
Die Zuständigkeit liegt bei der DB, es ist keine Antwort erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
8.EinwohnerfrageAlban Becker Verfolgung der Zweckentfremdung im Bezirk (Schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Bis zum 31. Dezember 2017 hat der Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung 479 Bürgerhinweise auf Zweckentfremdungen erhalten.
Davon wurden 31 Wohnungen nach Zwangsmaßnahmen wieder zum Wohnen zurückgeführt, 6 waren keine Wohnungen im Sinne der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung, bei 18 Wohnungen war die Nutzung keine Zweckentfremdung, 91 Anzeigen stellten sich als falsch heraus.
Das mildeste Mittel ist die Zwangsgeldandrohung, es können zwischen 5.000 bis 20.000 € pro Wohnung angedroht werden. In der Regel ergaben sich die oben genannten Rückführungen allein aus der Androhung. Festsetzungen vom Zwangsgeld erfolgten, jedoch sind diese als Widerspruch oder Klage anhängig.
Schon im Vorfeld der Meldefunktion bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hatte das Wohnungsamt bereits eine eigene Anzeigemöglichkeit auf der
Bezirksseite, begleitet durch Pressemitteilungen. Zudem wird bei Bürgeranrufen oder Fragen durch das Bürgeramt, Wohnungsamt oder die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt auf die Musteranzeigen hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
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