Drucksache - 0438/5  

 
 
Betreff: Kaum zu öffnende Rathaustür
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.10.2017 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 12.10.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die nur mit großer Kraft zu öffnenden Türen am Eingangsportal des Rathauses Charlottenburg so herzurichten, dass sie leichtgängig zu öffnen sind.

 

Der BVV ist bis zum 31.11.2017 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Bei den Türelementen des Eingangsportals des Rathauses Charlottenburg handelt es sich im Vergleich zu Türen mit Standardabmessungen und zeitgemäßer Ausführung um historische Türen mit überproportionalen Flügelabmessungen und in der Ausführung mit schmiedeeisernen Elementen. Es ist davon auszugehen, dass Ausführung und Proportionen architektonisch gewollt sind, um insbesondere den Zugang zum bürgerlichen Monumentalbauwerk Rathaus Charlottenburg entsprechend hervorzuheben und aufzuwerten. Die Türelemente gehören zum 2. Bauabschnitt des Rathauses Charlottenburg, Fertigstellung 1905, und sind seitdem in ihrer erhaltenen Ausführung in Nutzung. Als Originale sind jeweils einzustufen der Halte- und Drehpunktausbildung der Türflügelelemente und die Zusatzausstattung mit Öffnungs- und Schließmechanismus.

 

Entgegen einer standardmäßigen Türflügelhalterung mittels Türschaft und Türscharnier erfolgt die Kraftübertragung in den Drehpunkt der Türflügel am Eingangsportal des Rathauses Charlottenburg über Dornstifte in eine Bodenhülse beziehungsweise in eine in den oberen Kämpfer des Türrahmenelementes eingearbeitete Hülse. Im Ergebniseiner Funktionsprüfung wurde festgestellt, dass die Flügel ohne Spiel um den Drehpunkt geführt werden. Die Flügel werden ohne Spiel um den Drehpunkt geführt. Eine Überarbeitung dieser Mechanik würde im Ergebnis nicht auf eine leichtere Gängigkeit der Türflügelelemente hinauslaufen.

 

Weit im Nachgang zur ursprünglichen Erbauungszeit wurden an beiden Türflügelelementen des Eingangsportales sogenannte Obertürschließer nachgerüstet. Selbige haben die Funktion, dass die geöffnete Tür sich nach Nutzung wieder eigenständig schließt. Ein Nachteil dieser Funktionalität ist, dass ein gewisser Widerstand entgegen der Öffnungskraft ausgelöst werden muss, welcher bei manchen Obertürschließmechanismen stark, bei anderen schwach ausgebildet ist. Im vorliegenden Fall wurde die Widerstandswirkung des Obertürschließers am 21.11.17 durch eine Schlosserei folgendermaßen geprüft: Zunächst wurde die Tür unter der Wirkung des Obertürschließers geöffnet, im Anschluss wurde der Obertürschließer deaktiviert und die Prozedur wiederholt. Fazit: Der Kraftaufwand war bei der Aktivierung des Obertürschließers nur minimal höher als bei seiner Nichtaktivierung. Seitens der Schlosserei wurde ferner festgestellt, dass eine nachjustierende Einstellung der Obertürschließer nur den Effekt hätte, dass die Selbstschließung reaktiviert werden würde. Eine Erneuerung des Obertürschließers im Zielsinne einer erhöhteren Leichtgängigkeit der Türen sei dagegen nicht möglich. Das gleiche Fazit gab eine zusätzlich hinzugezogene Tischlerei ab.

 

Um Wärmeverluste zu minimieren und Zuglufterscheinungen einzudämmen wurde hinter den Eingangstüren im Zugangsportal ein Windfang mit Automatiktüren errichtet. Dadurch kommt es zu dem Effekt, dass der Kraftaufwand zur Öffnung der Eingangstüren im Vergleich zur ursprünglichen Zugangssituation ohne Windfang mindestens bei noch geschlossenen Automatiktüren etwas höher ausfällt, da die vorhandene Luft im Windfang infolge Türöffnung komprimiert werden muss. Die Ermöglichung eines ungehinderten Luftaustausches aus dem Windfang zur Portalumgebung hin hätte die Folge, dass die gewünschte Wirkung des Windfanges konterkariert werden würde.

 

Eine Erhöhung der Leichtgängigkeit mittels ausschließlicher mechanischer Mittel kann nicht herbeigeführt werden. Somit kommt nur das Umrüsten der Türen auf Vollautomatik in Frage. Hierbei handelt es sich um elektronisch angesteuerte, kraftbetätigte Türen, die sich nach Ansteuerung mittels Schalter über einen Drehflügelantrieb automatisch öffnen lassen. Diese Automatiken sind durch die starke Frequentierung des Eingangsbereiches und damit sehr hohen Zyklen pro Inanspruchnahme der kraftbetätigten Türflügelansteuerung, durch zu erwartende Fehlbedienungen der kraftbetätigten Türflügelansteuerung und der überproportionalen Türflügelabmessungen und der damit von vornherein permanenten Volllast eines ohnehin in Sonderanfertigung einzusetzenden Drehflügelantriebes voraussichtlich hoch störanfällig. Diesbezüglich lehnt der Anbieter eine Gewährleistung des Antriebsmechanismus ab und macht darauf aufmerksam, dass in Zukunft die Krafteinwirkung infolge Antriebsmechanismus höher ist, als bei Handbetätigung, somit im Umkehrschluss mit höherem Verschleiß der Drehgelenkausbildung im Bestand gerechnet werden muss.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass vor Realisierung dieser „Lösungsvariante“ eine denkmalrechtliche Erlaubnis im Sinne eines Einvernehmens mit der unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen ist, da außer einem erforderlichen Eingriff in den derzeitigen Schließmechanismus aus Sicherheitsgründen sowohl auf der Innen-, als auch Außenseite der Türflügel Sensorleisten angebracht werden müssten, welche einen Stopp der Auslösung des Öffnungsmechanismus bei Blockade gewährleisten und somit einen Eingriff in das Erscheinungsbild bilden würden.

 

Für die Umsetzung der Automatisierung eines Türblattes sind ca. 10.000 Euro bis Erstinbetriebnahme zu veranschlagen, danach fallen vierteljährlich Wartungs- und ggf. Reparaturkosten an.

 

Aus diesen Gründen hält das Bezirksamt den Umbau der Rathaustür für nicht zweckmäßig

 

Alternativ zum Zugang Otto Suhr Allee 100 stehen bereits voll automatisierte Zugänge Otto Suhr Allee 98 und 96 zur Verfügung, der Zugang Nr. 98 ist deutlich am Haupteingang Nr. 100 als barrierefreier Zugang ausgewiesen.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat


 

 
 

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