Drucksache - 0432/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, das aufgrund des im Jahre 2015 beschlossenen Konzepts für Sondernutzungserlaubnisse auf Gehwegen (gemäß § 46 StVO i. V. m. § 11 BerlStrG) erlassene Nutzungsverbot der Unterstreifen durch Außengastronomie spätestens zum 01.04.2018 aufzuheben. Bislang im Hinblick auf das seit 2015 geltende Konzept versagte Nutzungserlaubnisse sind auf Antrag unverzüglich neu zu erteilen. Der BVV ist bis zum 31.01.2018 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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