Drucksache - 0427/5
1. Mündliche AnfrageLothar Saßen SPD-Fraktion Erwin-Barth-Preis
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
2. Mündliche AnfrageSimon Hertel CDU-Fraktion Keine Nachtruhe auf der Baustelle „Maximilian Quartier“?
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
3. Mündliche AnfrageAlexander Kaas Elias Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Plakate der Pro-Tegel-Kampagne mit Ryanair-Werbung auf Flächen für den Bundestagswahlkampf
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzStR Herz.
4. Mündliche AnfrageRecke FDP-Fraktion Forum Nahverkehr
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzStR Herz.
5. Mündliche AnfrageMarkus Bolsch AfD-Fraktion Mitwirkung der Beschäftigtenvertretung
Ich frage das Bezirksamt:
Mitwirkungsangelegenheiten
§90 Die Personalvertretung wirkt mit bei:
5. Anmeldung für Dienstkräfte im Rahmen der Entwürfe für den Haushaltsplan, Änderungen der Stellenrahmen und der Dienstposten- und Arbeitsbewertung sowie Stellenverlagerungen.
§84 Mitwirkung
(1) Soweit die Personalvertretung an Entscheidungen mitwirkt, ist die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziele einer Verständigung rechtzeitig und eingehend mit ihr zu erörtern.
(2) Äußert sich die Personalvertretung nicht innerhalb von zwei Wochen oder hält sie bei Erörterung ihre Einwendungen oder Vorschläge nicht aufrecht, so gilt die beabsichtigte Maßnahme als gebilligt; dies gilt nicht, wenn die Personalvertretung Fristverlängerung beantragt hat. § 79 Abs. 2 Satz 5 und Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Wird den Einwendungen der Personalvertretung nicht oder nicht in vollem Umfange entsprochen, so ist die Entscheidung der Personalvertretung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die einer Berücksichtigung der Einwendungen oder Vorschläge der Personalvertretung entgegenstehen.
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzBz Naumann.
6. Mündliche AnfrageNiklas Schenker Fraktion DIE LINKE Zweckentfremdung in der Eisenzahnstraße 11-16?
Die Mieterinnen und Mieter des Wohnkomplexes der Eisenzahnstraße 11-16 in Wilmersdorf machen sich große Sorgen um ihre Wohnungen und darum verdrängt zu werden. Schon vor einem Jahr berichtete die Presse, dass etwa 90 Wohnungen leer stehen und das obwohl bereits vor fünf Jahren modernisiert wurde. Anfragen an die Verwaltung Capera Immobilien werden ausweichend beantwortet. Die Flure in den Häusern sind seit Monaten verdreckt und mit Bauschutt bedeckt, die Klingelanlage funktioniert nicht, wie die Mieterinnen und Mieter berichten. Auf Anfragen zu Mietkürzungen wird nicht eingegangen.
Ich frage deshalb das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzStR Herz.
7. Mündliche AnfrageClaudia Buß SPD-Fraktion Heiratswillige in der Warteschleife?
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzStR Herz.
8. Mündliche AnfrageHans-Joachim Fenske CDU-Fraktion Sicherheit am Lehniner Platz
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
9. Mündliche AnfrageJenny Wieland Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lollapalooza im Bezirk?
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzStR Herz.
10. Mündliche AnfrageRecke FDP-Fraktion Anlage eines Radweges zwischen Roseneck, Teplitzer Straße und Hubertusallee
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzStR Herz.
11. Mündliche AnfrageAnn-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Güterverkehr am südwestlichen Schieneninnenring
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwort erfolgt durch Herrn BzStR Schruoffeneger.
12. Mündliche AnfrageAlbrecht Förschler CDU-Fraktion BER 2.0?
Ausweislich der Drucksache 18/10607 Abgeordnetenhaus Berlin spricht die Senatsverwaltung für Finanzen bezüglich der Grundschulkapazitäten von einem " Monitoring-Verfahren 2017".
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Ausweislich der Drucksache 18/10607 Abgeordnetenhaus Berlin spricht die Senatsverwaltung für Finanzen bezüglich der Grundschulkapazitäten von einem " Monitoring-Verfahren 2017".
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie führt einmal jährlich ein sogenanntes Monitoringverfahren durch. Dieses Verfahren findet mit allen bezirklichen Schulämter, der regionalen Schulaufsicht sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem bezirklichen Stadtentwicklungsamt statt.
Ziel ist die gemeinsame Abstimmung von Schulplatzbedarfen, der vorhandenen Kapazitäten sowie von Handlungsbedarfen und Umsetzungsmöglichkeiten. Berücksichtigung für die Bedarfsberechnung finden sowohl der Wohnungsneubau wie auch die Entwicklung im Rahmen der Bestandsbevölkerung.
Über diese Verfahren ist in den vergangenen Jahren auch im Schulausschuss berichtet worden. Auch dieses Jahr wurde in der Aprilsitzung des Schulausschusses darüber berichtet, dass das Monitoringverfahren stattfinden wird und in der Sitzung im Juni darüber, dass das Verfahren stattgefunden hat und dass als Ergebnis mehrere Machbarkeitsstudien beauftragt werden können um Erweiterungsmöglichkeiten festzustellen. Über die konkreten Inhalte und Ergebnisse wird das Bezirksamt berichten, sobald die Ergebnisse mit der Senatsverwaltung endabgestimmt sind.
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf setzt sich dafür ein, den derzeit ungenutzten Rohbau zukünftig als Grundschulstandort nutzen zu können, um somit zusätzliche Schulplatzkapazitäten zu schaffen. In der Folge wurde dieser Standort auch im Monitoringverfahren hinsichtlich der erforderlichen Planungen mit betrachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
13. Mündliche AnfrageConstanze Röder SPD-Fraktion Glascontainer Offenbacher Straße/Ecke Spessart Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1 und 2)
Der Standort ist seit 2014 genehmigt. Bislang sind im Ordnungsamt keine nennenswerten Beschwerden bekannt.
Die derzeitige Ausnahmegenehmigung läuft bis 31.12.2017.
Ein Prüfauftrag hinsichtlich der Verlegung des Standortes lag dem Ordnungsamt oder mir als zuständigem Stadtrat bislang nicht vor.
Im Zuge der Neugenehmigung der Standorte ab 2018 könnte bei Bedarf geprüft werden, inwieweit eine Verlegung des Standortes z. B. an die nächste Kreuzung Burgunder Straße Ecke Spessartstraße in Betracht käme (vorbehaltlich Ortsprüfung durch den AOD).
Grundsätzlich ist aber zu bedenken, dass eine Standortverlegung in der Regel dazu führt, dass vorhandene Beschwerden durch neue Beschwerden anderer Anwohner ersetzt werden bzw. das Beschwerdeaufkommen ggf. sogar zunächst einmal steigt, da am anderen Standort bereits ein Gewöhnungseffekt eingetreten ist.
Das Bezirksamt wird im zuständigen Ausschuss berichten.
Mit freundlichen Grüßen Arne Herz
14. Mündliche AnfrageReinhold Hartmann CDU-Fraktion Verbleib des Käthe-Kollwitz-Museums im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage direkt an das Museum und den Verein des Käthe-Kollwitz-Museums gewandt, um über den aktuellen Sachstand zur Zukunft des Museums berichten zu können.
Der Verein des Käthe-Kollwitz-Museums Berlin e.V. hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass ein offizielles Kündigungsschreiben seitens des Vermieters nach wie vor nicht vorliegt. Der Mietvertrag verlängert sich ohne Widerspruch seitens des Besitzers Ende Oktober automatisch um ein Jahr.
Eine Kündigung durch den Inhaber der Immobilie ist für den Fall angekündigt, sollten keine geeigneten Räume für den Standort eines „Exil-Museums“ in der Stadt gefunden werden können.
Bei Aufhebung des Mietvertrages bzw. Kündigung läuft der Vertrag im Mai 2018 aus; das Käthe-Kollwitz-Museum wird in dem Fall eine Nutzungsoption bis Ende 2018 eingeräumt.
Das Bezirksamt spricht sich in vielen Gesprächen jetzt schon für den Erhalt des Museums am Standort, alternativ an einem geeigneten Standort im Bezirk aus. Es werden von der Abteilungsleitung in regelmäßigen Abständen Gespräche mit der Senatsverwaltung für Kultur geführt. Auch ist ein Gespräch mit dem Eigentümer der Immobilie am Samstag vereinbart.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
15. Mündliche AnfrageHans-Joachim Fenske CDU-Fraktion Freigezogene Werner-Ruhemann-Sporthalle wieder ans Netz
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Durch Zuarbeit der für die Sanierung der Werner-Ruhemann-Sporthalle zuständige Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt kann ich mitteilen: Zur schon im Sportsausschuss mehrfach berichtet, letztmalig im Juli 2017, fand die Erfassung/ Begehung der Sporthalle im Februar 2017 gemeinsam mit den Fachbereichen Hochbau und Sport und der BIM GmbH statt. Die Erfassung erfolgte durch ein Architekturbüro, das im Mai vom Bezirksamt mit der Wiederherstellung beauftragt wurde. Seit April 2017 wurden die Gelder für die Sanierung vom Landesamt zur Verfügung gestellt. Folgende Leistungen wurden bislang beauftragt:
inzwischen sind die Elektrotechnik-, die Lüftungs- sowie die Heizungsarbeiten fertiggestellt. Auch die Entsorgung hat stattgefunden. Derzeit finden Malerarbeiten und Bodenbelagsarbeiten statt. Im Oktober werden die Prallwände montiert, sodass mit einer Fertigstellung noch in diesem Jahr gerechnet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
16. Mündliche AnfrageSimon Hertel CDU-Fraktion Zu welchem Bezirk gehört unser Rathaus? Teil II
Ich frage das Bezirksamt:
1.Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Antrag „Zu welchem Bezirk gehört unser Rathaus?“ Drucksache 1276/4 und der Beantwortung durch das Bezirksamt vom 24.10.2016 durchgeführt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Antrag „Zu welchem Bezirk gehört unser Rathaus?“ Drucksache 1276/4 und der Beantwortung durch das Bezirksamt vom 24.10.2016 durchgeführt?
Dass das Rathaus Charlottenburg Sitz der Bezirksverwaltung von Charlottenburg-Wilmersdorf ist, wird den Besucherinnen und Besuchern an mehreren Stellen im Eingangsbereich des Hauses vermittelt. Insofern wird für eine weitere Beschilderung keine Notwendigkeit gesehen. Auch da der Name Rathaus Charlottenburg allgemein geläufig ist und sich in erster Linie auf das historische Gebäude bezieht, erscheint eine Umbenennung, die auch insbesondere in Bezug auf die dann vorzunehmende Änderung der Ausschilderung Kosten nach sich zieht, nicht zielführend. Ein weiteres Beispiel für eine historische Beschilderung findet sich auf dem Hausbriefkasten am Eingangsportal des Rathauses, der den Schriftzug „Magistrat Charlottenburg“ trägt. Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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