Drucksache - 0331/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13. Juli 2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass auch in Charlottenburg-Wilmersdorf zukünftig Parks im Rahmen des „Pilotprojektes Parkreinigung“ durch die BSR gereinigt werden.
Der BVV ist bis zum 31.08.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Ein Interesse an einer Ausweitung der Leistungsübernahme der BSR hinsichtlich Reinigung und Abfallentsorgung in öffentlichen Grünanlagen besteht auf vielen Seiten, weil sich zum einen die Straßen- und Grünflächenämter entlastet sehen würden, zum anderen die BSR unter den Bedingungen des Pilotprojektes eine sichtbare Verbesserung der Stadtsauberkeit erzielt.
Das Land Berlin und die BSR haben sich in einem Unternehmensvertrag in Verbindung mit einer Zusatzerklärung zum Unternehmensvertrag vom 1.12.2015 darauf verständigt, dass die BSR in ausgewählten Parkanlagen die Reinigung und Abfallentsorgung durchführen soll, um Aufgabenstellungen der BSR im Kontext gestiegener Anforderungen an die Stadtsauberkeit gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 BerlBG zu prüfen.
Das Land Berlin wird die tatsächlich entstandenen Kosten der BSR für die Reinigung, Evaluierung, Steuerung und Abrechnung sämtlicher Pilotprojekte der ausgewählten Parkanlagen für die Haushaltsjahre 2018/2019 tragen.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird sich mit dem Pilotobjekten Lietzenseepark, Stuttgarter Platz und Prager Platz (mit den Spielplätzen in der Aschaffenburger und Bamberger Straße) an dem vorbeschriebenen Pilotprojekt „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ beteiligen. Beginn der der operativen Umsetzungsphase voraussichtlich im Mai 2018, Regelbetrieb ab 01.06.2018 und Laufzeit des Projektes bis zum 31.12.2019
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet den Umfang der Reinigung von befestigten und unbefestigten Flächen sowie die Papierkorbentleerung. Der Begriff Reinigung umfasst dabei insbesondere, manuelles und maschinelles Aufnehmen von Abfällen auf befestigten bzw. unbefestigten Flächen sowie die Wildwuchsbeseitigung auf befestigten Flächen. Die Reinigung umfasst keine winterliche Bearbeitung (Winterdienst) in den Parkanlagen oder den angrenzenden Gehwegflächen gemäß den Anliegerpflichten nach dem Straßenreinigungsgesetz.
Unstrittig sind:
Das bedeutet, dass eine Verstetigung einer erhöhten Leistungserbringung durch die BSR nicht zu Lasten des bestehenden Budgets für die Grünflächenunterhaltung gehen darf. Im Gegenteil gilt es, gleichermaßen deutlich auch die benötigten Mittel für eine bessere Ausstattung der Straßen- und Grünflächenämter für eine stadtweit qualifizierte Grünflächenpflege bereitzustellen und die bekannten Defizite abzubauen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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