Drucksache - 0331/5  

 
 
Betreff: Parkreinigung durch die BSR auch in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP/CDU/Grüne/SPD/Linke 
Verfasser:Heyne/Tschörtner/Klose/Dr.Vandrey/Wapler/Wuttig/Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2017 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
12.07.2017 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.07.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13. Juli 2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass auch in Charlottenburg-Wilmersdorf zukünftig Parks im Rahmen des „Pilotprojektes Parkreinigung“ durch die BSR gereinigt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2017 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Ein Interesse an einer Ausweitung der Leistungsübernahme der BSR hinsichtlich Reinigung und Abfallentsorgung in öffentlichen Grünanlagen besteht auf vielen Seiten, weil sich zum einen die Straßen- und Grünflächenämter entlastet sehen würden, zum anderen die BSR unter den Bedingungen des Pilotprojektes eine sichtbare Verbesserung der Stadtsauberkeit erzielt.

 

Das Land Berlin und die BSR haben sich  in einem Unternehmensvertrag in Verbindung mit einer Zusatzerklärung zum Unternehmensvertrag vom 1.12.2015 darauf verständigt, dass die BSR in ausgewählten Parkanlagen die Reinigung und Abfallentsorgung durchführen soll, um Aufgabenstellungen der BSR im Kontext gestiegener Anforderungen an die Stadtsauberkeit gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 BerlBG zu prüfen.

 

Das Land Berlin wird die tatsächlich entstandenen Kosten der BSR für die Reinigung, Evaluierung, Steuerung und Abrechnung sämtlicher Pilotprojekte der ausgewählten Parkanlagen für die Haushaltsjahre 2018/2019 tragen.

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird sich mit dem Pilotobjekten Lietzenseepark, Stuttgarter Platz und Prager Platz (mit den Spielplätzen in der Aschaffenburger und Bamberger Straße) an dem vorbeschriebenen Pilotprojekt „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ beteiligen. Beginn der der operativen Umsetzungsphase voraussichtlich im Mai 2018, Regelbetrieb ab 01.06.2018 und Laufzeit des Projektes bis zum 31.12.2019

 

Die  Leistungsbeschreibung beinhaltet den Umfang der Reinigung von befestigten und unbefestigten Flächen sowie die Papierkorbentleerung. Der Begriff Reinigung umfasst dabei insbesondere, manuelles und  maschinelles Aufnehmen von Abfällen auf befestigten bzw. unbefestigten Flächen sowie die Wildwuchsbeseitigung auf befestigten Flächen. Die Reinigung umfasst keine winterliche Bearbeitung (Winterdienst) in den Parkanlagen oder den angrenzenden Gehwegflächen gemäß den Anliegerpflichten nach dem Straßenreinigungsgesetz.

 

 

Unstrittig sind:

  • Die Ansprüche an die grüne Infrastruktur und die Bedeutung des Stadtgrüns steigen in einer wachsenden Stadt wie Berlin.
  • Zum dauerhaften Erhalt der vielfältigen Werte des Stadtgrüns ist eine qualitativ hochwertige Grünflächenpflege notwendig, die genauso die speziellen Anforderungen der Gartengestaltung einschließlich der Bewahrung des gartenkulturellen Erbes und der Gartendenkmalpflege wie die Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt.
  • Mit den jetzigen Ressourcen der Straßen- und Grünflächenämternnen nur eine reduzierte Grünflächenpflege und ein niedriger Sauberkeitsstatus erzielt werden, was von der Öffentlichkeit zu Recht als unzureichend eingeschätzt wird.
  • Bereits in der Vergangenheit ging der stetig wachsende Bedarf an zu erbringenden Reinigungs- und Entsorgungsleistungen zu Lasten der bereits stark eingeschränkten gärtnerischen Pflege, was am inzwischen weitreichend substanziell gefährdeten und verwahrlosten Zustand des Berliner Stadtgrüns für alle ersichtlich ist.
  • Mit einem höheren Reinigungslevel ist ein deutlich höherer Mittelbedarf verbunden, unabhängig davon, wer diese Leistung erbringt.

 

Das bedeutet, dass eine Verstetigung einer erhöhten Leistungserbringung durch die BSR nicht zu Lasten des bestehenden Budgets für die Grünflächenunterhaltung gehen darf. Im Gegenteil gilt es, gleichermaßen deutlich auch die benötigten Mittel für eine bessere Ausstattung der Straßen- und Grünflächenämterr eine stadtweit qualifizierte Grünflächenpflege bereitzustellen und die bekannten Defizite abzubauen.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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