Drucksache - 0275/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.06.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen der beiden im Bezirk noch bestehenden Notunterkünfte im ICC und im Rathaus Wilmersdorf den Freizug mit Rücksicht auf schon bestehende Bindungen der Bewohnerinnen und Bewohner im Bezirk zu gestalten.
Besonders für Familien mit Kindern mit Grundschul- und/oder Kita- und Hortplätzen im Bezirk und für Härtefälle sollen sozialraumverträglich alternative Unterbringungen im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf oder in angrenzenden Bezirken gesucht werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Von Seiten des Bezirksamts wurde im Jahr 2017 alles dafür getan, um die Freizüge der Notunterkünfte im ICC, in der Marburger Str. 4 sowie am Fehrbelliner Platz 4 (ehem. Rathaus Wilmersdorf) so sozialraumverträglich wie möglich zu gestalten. Da sowohl die Freizugsplanung als auch die Fertigstellung von neuen Unterkünften wie des Tempohomes Fritz-Wildung-Straße nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes liegen, waren diese Bemühungen durch intensive Gespräche mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sowie der entsprechenden Senatsverwaltung unter Rückkopplung mit bezirklichen Ehrenamtsnetzwerken geprägt. Diese Gesprächskontakte fanden sowohl auf der Arbeitsebene als auch auf der politischen Ebene statt.
Das Ergebnis dieser Bemühungen ist bekanntermaßen differenziert zu beurteilen. Herauszuheben ist allerdings, dass seit dem vom Bezirksamt intensiv begleiteten ICC-Freizug deutlich mehr Bemühungen von Seiten des LAF erkennbar sind, individuelle Bedürfnisse von Bewohner*innen im Freizugsmanagement zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere bestehende Bindungen im Sozialraum (Schul- oder Kitaplätze). Diese Beobachtung ändert leider nichts daran, dass durch die bauliche Verzögerung des Tempohomes Fritz-Wildung-Straße während des Freizuges der Notunterkunft Fehrbelliner Platz 4 nur bedingt sozialraumnah verlegt werden konnte.
Zur Akquise alternativer Unterbringungsmöglichkeiten außerhalb der LAF-Unterkünfte wird auf die Beantwortung der Drucksache Nr. 1632/5 verwiesen.
Naumann
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