Drucksache - 0270/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13. Juli 2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine detaillierte Liste zu erstellen, in der alle Sanierungsbedarfe (mit Kostenschätzung und Alter der Anlagen) der gedeckten und ungedeckten bezirklichen Sportanlagen aufgelistet werden.
Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Eine Übersicht zum Sanierungsbedarf öffentlicher Sportanlagen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf existiert seit dem Jahr 2006 und ist unabdingbare Voraussetzung für die Anmeldung von Programmmaßnahmen im Rahmen des Berliner Sportanlagensanierungsprogramms. Diese Liste wurde regelmäßig in den letzten Jahren dem Ausschuss für Sport der BVV zur Kenntnis gegeben.
Das Bezirksamt wird diesen Beschluss zum Anlass nehmen, die aktuelle Fortschreibung dieser Zusammenstellung (Stand 07/2017) sowie eine detaillierte Übersicht der in der Verwaltung des Fachbereiches Sportförderung befindlichen Kunststoffrasengroßspielfelder / kunststoffgebundene Leichtathletikanlagen im Ausschuss für Sport zu verteilen.
Es sei bezüglich dieses Beschlusses der Hinweis gestattet, dass das Alter einer Sportfläche nur eine untergeordnete Hilfsgröße bei der Beurteilung eines Schadbildes sein kann. Grundsätzlich löst der jeweils aktuelle Zustand einer Sportfläche einen Sanierungsbedarf aus oder eben auch nicht. Dieser Zustand wird durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren bestimmt (Nutzungsintensität, Lage, Besonnung/Verschattung, Havarien usw.).
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannHeike Schmitt-Schmelz BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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