Drucksache - 0265/5
Information für Leistungsempfänger
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 12.10.2017 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in geeigneter Form über wichtige Änderungen des Gesetzgebers insbesondere über Veränderungen im Sozialgesetzbuch XII zum 01. April 2017 und die Reform zur Stärkung im Bereich Heil- und Hilfsmittel, zu informieren.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Es gibt wenige Gesetze in Deutschland, die so häufigen und intensiven Veränderungen unterliegen, wie die Sozialgesetzbücher. Da es sich dabei um bundesgesetzliche Regelungen handelt, erfolgt die Publikation und Öffentlichkeitsarbeit über die zuständigen Bundesministerien. Bei jeder wichtigen gesetzlichen Änderung erfolgt auch eine intensive Pressearbeit. Damit erfolgen systematisch breite Hinweise und Informationen durch Presse, Funk, Fernsehen und im Internet.
Das Bezirksamt beschafft regelmäßig die Publikationen der Ministerien mit den aktuellen Hinweisen. Aktuell wurden folgende Broschüren in großer Zahl bestellt:
Die Broschüren werden über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales an Leitungsempfänger ausgegeben. Diese Broschüren wurden auch der Seniorenvertretung zur Ausgabe in Beratungsgesprächen übergeben.
Zu den Änderungen im Bereich des SGB V informieren die Krankenkassen Ihre Mitglieder in Ihren eigenen Publikationen und in persönlichen Beratungsgesprächen. Die Pflegestützpunkte beraten auch in diesem Bereich bei Bedarf Betroffene und Angehörige.
Das Amt für Soziales hat auf seiner Internetseite - neben der Benennung der konkreten Sachbearbeiter innerhalb des Amtes - grundsätzliche Hinweise und Beschreibung der Leistungen, die nach dem SGB XII beantragt werden können. Darin enthalten sind Verlinkungen zu den ausführlichen Beschreibungen der Senatsverwaltung für Soziales. Auf Anregung unseres Amtes wurden dort jetzt die aktuellen Änderungen der Freibeträge aufgenommen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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