Drucksache - 0265/5  

 
 
Betreff: Information für Leistungsempfänger
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Stückler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
30.05.2017 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
15.06.2017 
5. Nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
28.09.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.10.2017 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Information für Leistungsempfänger

 

 

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 12.10.2017 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in geeigneter Form über wichtige Änderungen des Gesetzgebers insbesondere über Veränderungen im Sozialgesetzbuch XII zum     01. April 2017 und die Reform zur Stärkung im Bereich Heil- und Hilfsmittel, zu infor­mieren.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Es gibt wenige Gesetze in Deutschland, die so häufigen und intensiven Veränderun­gen unterliegen, wie die Sozialgesetzbücher. Da es sich dabei um bundesgesetzliche Regelungen handelt, erfolgt die Publikation und Öffentlichkeitsarbeit über die zustän­digen Bundesministerien. Bei jeder wichtigen gesetzlichen Änderung erfolgt auch eine intensive Pressearbeit. Damit erfolgen systematisch breite Hinweise und Infor­mationen durch Presse, Funk, Fernsehen und im Internet.

 

Das Bezirksamt beschafft regelmäßig die Publikationen der Ministerien mit den aktu­ellen Hinweisen. Aktuell wurden folgende Broschüren in großer Zahl bestellt:

 

  • „Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter“
  • „Ratgeber für Menschen mit Behinderungen“
  • „Ratgeber Rente“
  • „Ratgeber Pflege“
  • „Die Pflegestärkungsgesetze“
  • „Ratgeber Krankenversicherung“
  • „Pflegebedürftig – Was nun ?“
  • „Ratgeber Krankenhaus“

 

Die Broschüren werden über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für So­ziales an Leitungsempfänger ausgegeben. Diese Broschüren wurden auch der Seni­orenvertretung zur Ausgabe in Beratungsgesprächen übergeben.

 

Zu den Änderungen im Bereich des SGB V informieren die Krankenkassen Ihre Mit­glieder in Ihren eigenen Publikationen und in persönlichen Beratungsgesprächen. Die Pflegestützpunkte beraten auch in diesem Bereich bei Bedarf Betroffene und Angehörige.

 

Das Amt für Soziales hat auf seiner Internetseite - neben der Benennung der kon­kreten Sachbearbeiter innerhalb des Amtes - grundsätzliche Hinweise und Beschrei­bung der Leistungen, die nach dem SGB XII beantragt werden können. Darin ent­halten sind Verlinkungen zu den ausführlichen Beschreibungen der Senatsverwal­tung für Soziales. Auf Anregung unseres Amtes wurden dort jetzt die aktuellen Ände­rungen der Freibeträge aufgenommen.

 

 

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann          Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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